Hochenergiebatterien gelten als Gefahrstoff

Entsorgung von Li-Ionen-Akkus

Li-Ionen-Akkus können bei Beschädigungen beim Schadstoffmobil abgegeben werden

Bad Kreuznach – Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Bad Kreuznach macht darauf aufmerksam, dass Hochenergiebatterien (in vielen Fällen Li-Ionen-Akkus, aber auch Systeme z.B. auf Nickelbasis) den Entsorgern auf den Wertstoffhöfen bzw. am Schadstoffmobil generell persönlich ausgehändigt werden müssen.

Sofern nicht fest mit dem Gerät verbunden, müssen die Akkus ausgebaut und separat übergeben werden. Die stromführenden Kontakte sind mit Isolierband abzukleben. Bei der Abgabe fallen für die Bürgerinnen und Bürger keine Kosten an.

Offensichtlich beschädigte Hochenergiebatterien (Gehäuse kaputt, verformt oder undicht) dürfen auf den Wertstoffhöfen nicht angenommen werden. Sie können nur am Schadstoffmobil abgegeben werden.