Heidelberg will Livemusik in Clubs fördern – Stadt zieht Konsequenzen aus der Clubstudie von 2018

HEIDELBERG – Als erste Stadt in der Metropolregion plant Heidelberg ein Förderprogramm für Livemusik eigens für Clubs aufzulegen.

Das Kulturamt und das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft ziehen damit erste Konsequenzen aus der Studie zur Clubszene in Heidelberg, die die Stadt vor dem Hintergrund des bundesweiten Clubsterbens im vergangenen Jahr beim Geographischen Institut der Universität in Auftrag gegeben hatte. Demnach gibt es in Heidelberg zwar immer noch eine Angebotsvielfalt an Clubs. Allerdings ist die Zahl der Clubs und der Musikveranstaltungen seit 2007 kontinuierlich gesunken. Die geplante Förderung stellt die Stadtverwaltung zunächst im Jugendgemeinderat am 26. März und am 4. April im Ausschuss für Bildung und Kultur vor.

Gemeinderat und Stadtverwaltung haben die Anregungen der Clubbetreiber gehört und Möglichkeiten diskutiert, wie die Clubszene unterstützt werden könnte. Im Kulturetat des Doppelhaushaltes 2019/2020 stehen deshalb zusätzlich 80.000 Euro für die Clubförderung bereit. „Als Sofortmaßnahme wollen wir aus diesen Geldern eine unbürokratische Livemusikförderung auflegen“, erklärt Dr. Andrea Edel, Leiterin des Kulturamts der Stadt Heidelberg.

Der Wunsch nach einer veranstaltungsbezogenen Livemusikförderung wurde beim ersten Treffen der Heidelberger Clubszene mit der Verwaltung im November 2018 geäußert. Die Förderung, die die Verwaltung nun als Sofortmaßnahme aufgelegt hat, geht in zwei Richtungen: zum einen sollen Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber bei der Veranstaltung von Konzerten unterstützt werden, zum anderen sollen Auftrittsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler der Region geschaffen werden.

Dabei sollen folgende Fördergrundsätze gelten:

Antragsberechtigt sollen Heidelberger Clubs sein. Dabei muss es sich um Musikspielstätten handeln, die regelmäßig musikalische Veranstaltungen durchführen. Als Livemusik wird live dargebotene Instrumentalmusik oder Gesang von Solisten, Duos, Ensemble, Bands oder live gestaltete Musik von DJs verstanden. Coverbands sollen von der Förderung ausgeschlossen sein. Vorgesehen ist, dass Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber pro Veranstaltung einen Maximalbetrag von 1.000 Euro beantragen können. Je nach Menge der Livemusikveranstaltungen pro Jahr soll eine mehrmalige Wiederholung der Antragsstellung möglich sein.

Das Förderkonzept soll voraussichtlich am 27. Juni dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach können sich Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber um eine Förderung bewerben. Über die Förderung hinaus hat die Verwaltung einen „Round Table“ zum regelmäßigen Austausch mit der Clubszene ins Leben gerufen. Das mittlerweile dritte Round-Table-Gespräch soll noch vor den Sommerferien stattfinden.