Streckensperrung wegen Gleisbauarbeiten

Durlacher Allee

Karlsruhe – Aufgrund von Gleisbauarbeiten entlang der Durlacher Allee muss die Strecke zwischen dem Abzweig Durlach Bahnhof bis einschließlich der Haltestelle Auer Straße von Freitag, 16. Oktober 2015, 21 Uhr bis Montag, 19. Oktober, um 4 Uhr für den Schienenverkehr in beiden Fahrtrichtungen voll gesperrt werden.

Zwischen den Haltestellen Tullastraße und Durlach Turmberg wird ein Schienenersatzverkehr mit Gelenkbussen eingerichtet. Dieser verkehrt an den Tagen der Sperrung bis circa 1 Uhr nachts durchgängig im Zehn-Minuten-Takt und zu den Zeiten des Nightliner-Verkehrs stündlich. Zu den Zeiten, in denen die Bahnen im Stadtgebiet im Zehn-Minuten-Takt fahren – samstags zwischen 10 Uhr und 18.30 Uhr – wird der Schienenersatzverkehr im Abschnitt Tullastraße bis Auer Straße auf einen Fünf-Minuten-Takt verstärkt.

Im Zuge der Vollsperrung müssen mehrere Straßenbahnlinien umgeleitet werden: 
Die Linie 1 wird vom Marktplatz aus kommend über die Haltestellen Durlacher Tor, Tullastraße, Hauptfriedhof und Hirtenweg zur Wendeschleife Hirtenweg umgeleitet. Diese Regelung gilt ebenso in umgekehrter Richtung.
 
Die Linie 2 wird vom Hauptbahnhof Vorplatz über die Haltestellen Tivoli, Kronenplatz (Fritz-Erler-Straße), Durlacher Tor sowie Hauptfriedhof umgeleitet. Von dort aus verkehrt sie weiter als Linie 6 über die Tullastraße in Richtung Daxlanden/Rappenwörth.
  
Die Linie 6 wird vom Konzerthaus über die Philipp-Reis-Straße und die Südostbahn zur Tullastraße umgeleitet. Von dort aus verkehrt sie weiter als Linie 2 über die Haltestellen Hauptfriedhof, Durlacher Tor, Hauptbahnhof Vorplatz und ZKM in Richtung Siemensallee.

Zur Anbindung von Durlach-Aue und Wolfartsweier ist die Linie 8 während der Sperrung zwischen Durlach Turmberg und Wolfartsweier Nord zu den sonst üblichen Betriebszeiten der Linie 2 unterwegs.  
Die Linie Tram NL1 wird vom Marktplatz über die Haltestellen Durlacher Tor, Tullastraße, Hauptfriedhof, Hirtenweg und Wendeschleife Hirtenweg umgeleitet. Diese Regelung gilt auch in umgekehrter Richtung.