Schwetzingen: Aus dem Gemeinderat am 23. November 2016

Resolution gegen Einrichtung eines Aufnahmezentrums gefasst

Schwetzingen – Zu Beginn der Sitzung wurde Oberbürgermeister Dr. René Pöltl für seine zweite Amtszeit durch Stadtrat Dr. Hans-Joachim Förster verpflichtet, dem diese ehrenvolle Aufgabe als dienstältestes Mitglied zuteilwurde. Pöltl sieht große Herausforderungen für die nächsten Jahre und wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit allen Partnern im Interesse der Bürgerschaft.

Eindringlicher Appell ans Land

Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass Innenminister Strobl eine Verlegung des zentralen Ankunftszentrums, das sich bisher im Heidelberger PHV befindet, in die Tompkins Kaserne Schwetzingen prüfe, verabschiedete der Schwetzinger Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig folgende Resolution:

„Der Gemeinderat appelliert eindringlich an das Land Baden-Württemberg, das Gelände der ehemaligen Kilbourne-Kaserne und Tompkins-Barracks nicht für die Errichtung einer zentralen Anlaufstelle für Flüchtlinge oder für die sonstige Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen und damit zugleich die kommunale Planungshoheit der Stadt Schwetzingen zu wahren. Das Konversionsgelände ist die einzige größere Entwicklungsfläche in Schwetzingen; sie wird für die Schaffung dringend notwendigen Wohnraums benötigt.“

Nachtragssatzung 2016 – Haushaltsjahr wird solide abschließen

Mit der beschlossenen Nachtragssatzung passt die Stadt jetzt die Haushaltsplanung für 2016 an die Entwicklung im laufenden Jahr an. Im Vergleich zur Haushaltssatzung 2016 erhöht sich der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts um 1,2 % (+ 763.000 EUR) und der Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalts um 0,6 % (+ 58.000 EUR).

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt erhöht sich dadurch um 295.000 EUR auf 2.279.000 EUR. Im Vermögenshaushalt stehen 920.000 EUR weniger Einnahmen vor allem bei Grundstücksverkäufen sowie Zuweisungen und Zuschüssen  58.000 EUR Mehrausgaben gegenüber. Trotzdem verzichtet die Stadt auf die geplante Kreditaufnahme von 2.000.000 EUR. Zum Ausgleich werden der Allgemeinen Rücklage 2.978.000 EUR zusätzlich entnommen. Damit steigt die Rücklagenentnahme auf 6.036.000 EUR. Abzüglich der 0,6 Mio. EUR planmäßigen Tilgungen errechnet sich ein Schuldenstand von 6,9 Mio. EUR zum Jahresende 2016. Die Allgemeine Rücklage beträgt dann ca. 3,5 Mio. EUR.

Neues Haushalts- und Rechnungswesen: Projektphase 1 abgeschlossen

Der Gemeinderat hat am 12.05.2016 das Projekt zur Umstellung der Stadtverwaltung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2019 eingeleitet. Im Oktober 01.10.2016 wurde die erste Projektphase, die Erfassung des städtischen Vermögens, planmäßig abgeschlossen. Den dazu erstellten Zwischenbericht nahm der Gemeinderat jetzt zustimmend zur Kenntnis. Die Stadt verfügt danach über 21.476 bewegliche Vermögensgegenstände und 1075 Grundstücke.

Mit der Bewertung des Vermögens hat jetzt die zweite und längste Projektphase begonnen. Sie läuft bis Februar 2018

Geänderte Abwassersatzung ab 1.1.2017

Der Rat stimmte der Gebührenkalkulation für das Jahr 2017 sowie den Nachberechnungen für die Jahre 2011 bis 2015 zu. Ab dem 1.1.2017 erhöht sich die Schmutzwassergebühr von 1,85 EUR auf 1,93 EUR/m³ Abwasser.  Gleichzeitig senkt sich die Niederschlagswassergebühr von 0,61 EUR auf 0,31 EUR/m³ versiegelter Fläche.

Seit dem 1.1.2011 erhebt die Stadt Schwetzingen die gesplittete Abwassergebühr, also getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser. Seither wird die Kostenkalkulation regelmäßig überprüft und neu kalkuliert. Schon jetzt sei aufgrund der hohen Investitionen im Klärwerk und im Netz absehbar, so Oberbürgermeister René Pöltl, dass die Gebühren in den kommenden Jahren ansteigen werden. Die Abstimmung erfolgte mehrheitlich (1 Nein, 3 Enthaltungen).

Änderung der Hauptsatzung erforderlich

Die im Oktober 2015 beschlossene neue Gemeindeordnung hat auch Auswirkungen auf die Hauptsatzung der Stadt Schwetzingen. Änderungen gab es bei der Geschäftsordnung des Gemeinderates hinsichtlich der Fraktionsbildung und der Absenkung der Minderheitenquoren. Die Gemeinderäte beschlossen daher jetzt die Neufassung der „Geschäftsordnung für den Gemeinderat“. Bereits im Mai 2016 wurde die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ergänzt.

Palais Hirsch: Nutzungs- und Gebührenordnung ändert sich

Die Stadt ändert die Nutzungsordnung und die Mietpreise für das Palais Hirsch. Künftig können das Foyer im Erd- und Obergeschoss auch separat gebucht werden. Das Nutzungsentgelt richtet sich künftig auch nach weiteren Ausstattungsmerkmalen wie Technik und Catering. Die Buchungszeiten des Palais Hirsch beschränken sich zukünftig auf die Monate Januar bis November. Ausstellungen Schwetzinger Vereine oder vergleichbarer Institutionen können auch weiterhin kostenlos stattfinden. Über Ausnahmen von der Benutzungsordnung –  bei Veranstaltungen für wohltätige Zwecke – entscheidet der Oberbürgermeister.

Drei Vereine erhalten Zuschüsse

Die Nachbarschaftshilfe Schwetzingen e.V. erhält  ab sofort einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 7.500 EUR. Der Musikverein Stadtkapelle Schwetzingen e.V.  erhält für seine Jugend- und Nachwuchsarbeit einen jährlichen Zuschuss von 3.000 EUR und der Zuschuss der Stadt für das Springturnier „Großer Preis von Schwetzingen“ an den Reiterverein Schwetzingen e.V. wird auf 3.500 EUR angepasst.

Verfahren für Ergänzungssatzung im Bereich „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ eröffnet

Der vorhandene Bebauungsplan „Ehemaliges Ausbesserungswerk“ soll um zwei insgesamt 0,28 Hektar große Grundstücke ergänzt werden. Diese sind als weitere Stellplatzfläche für das weiter wachsende Decathlon Logistikzentrum vorgesehen.  Die beiden Teilflächen stammen aus dem ursprünglichen Grundstückstausch mit Plankstadt im Zusammenhang mit dem Bau der Umgehungsstraße B535.

Sicherung der Stromversorgung der Verwaltungsgebäude

Bei einem flächendeckenden Stromausfall muss die Handlungsfähigkeit der Verwaltung durch eine Notstromversorgung der drei Verwaltungsgebäude – Rathaus, Bauamt, Ordnungsamt – gewährleistet werden. Dazu soll eine Netzersatzanlage beschafft und im Hof des Bauamtes installiert werden. Mit der Planung für eine solche „vollredundante“ Stromversorgung wird das Mannheimer Ingenieurbüro Katzschmann beauftragt. Das Büro war bereits mit der Netzinstandsetzung in den drei Gebäuden betraut und hatte dabei bereits das Vorplanungskonzept für die Notstromversorgung der Gebäude erstellt.

Städtischer Wohnungsbestand wird erweitert

Um weiteren Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen zu schaffen, wird die Stadt ab voraussichtlich 1. März 2017 das Gebäude in der Markgrafenstraße 17 vom Caritasverband des Rhein-Neckar-Kreises für zehn Jahre anmieten. Die Mietkosten (Kaltmiete) für das Gebäude mit insgesamt acht Wohneinheiten belaufen sich auf 8,00 EUR je m² (monatlich 5.372,72 EUR). Die Nebenkosten (ca. 15.000 EUR / Jahr) sowie die Instandhaltungskosten in Höhe von (7.000 EUR/ Jahr) trägt die Stadt.

Drei verkaufsoffene Sonntage in 2017

Das Stadtmarketing Schwetzingen e.V. hat für das Jahr 2017 in Absprache mit den Kirchen folgende drei verkaufsoffene Sonntage vorgeschlagen: 2. April (Energiemesse), 17. September (Mozartsonntag) und 22. Oktober (Kirchweih). Dafür gab es bei einer Gegenstimme mehrheitlich Zustimmung im Rat.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachlesbar.