Fluglärm: Entschädigung für Hauseigentümer

Anträge können gestellt werden

Symbolbild Flugzeug

Frankfurt am Main – Eigentümer von Häusern oder Wohnungen in der Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs können eine einmalige Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen in Gärten, Terrassen, Balkonen o.ä. beantragen.

In Frankfurt betrifft dies die südlichsten Gebiete von Niederrad und Sachsenhausen. Die Entschädigung wird von der Fraport AG bezahlt. Mieter sind nicht anspruchsberechtigt.

Gesetzliche Grundlage ist die sogenannte Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung. In ihr sind Pauschalen festgelegt. So ist z.B. für ein Einfamilienhaus im südlichen Frankfurt ein Betrag von 3.700 Euro festgelegt. Dabei wird für ein Einfamilienhaus pauschal ein Verkehrswert von 250.000 Euro angenommen. Liegt der Verkehrswert über der Pauschale, gibt es mehr Geld: Bei einem Verkehrswert eines Einfamilienhauses von beispielsweise 350.000 Euro beträgt die Entschädigung 5.180 Euro.

„Auf diese Leistung haben Eigentümer von Wohnimmobilien in besonders belasteten Gebieten ein Anrecht. Lärmbelastung lässt sich nie vollkommen in Heller und Pfennig ausgleichen – aber diesen Mindestausgleich sollten die Betroffenen wahrnehmen“,

so die Dezernentin für Umwelt und Gesundheit Rosemarie Heilig:

„Die Antragsteller sollten im Antragsformular die erhöhte Entschädigung beantragen. Nur dann kann man durch eine „vereinfachte Verkehrswertermittlung“ kostenlos den Verkehrswert überschlägig bestimmen lassen. So haben die Eigentümer in der Tag-Schutzzone 1 die Chance, eine höhere Entschädigung zu erhalten.“

Alle Informationen über die Ermittlung des Verkehrswertes, das notwendige Antragsformular sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de in der Navigationsleiste unten links Passiver Schallschutz/Regionalfonds erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das RP unter 06151/12-3100. E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de.

Das RP nimmt nach Antragseingang Kontakt mit den Antragstellern auf und informiert über die nächsten Schritte, unter anderem darüber, wer ein Gutachten erstellen darf oder wie die „vereinfachte Verkehrswertermittlung“ erfolgt.

Das Umweltamt der Stadt Frankfurt wird zusätzlich Anwohner der Tag-Schutzzone 1 im Frankfurter Stadtgebiet nach den Osterferien anschreiben und ausführlich informieren.

Weitere Informationen gibt es auch im Frankfurter Umweltamt, Telelefon 069 / 212 39100, E-Mail: umwelttelefon@stadt-frankfurt.de sowie unter www.nachbar-flughafen.frankfurt.de.