Mainz – Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Mainz wurde für Donnerstag, 17. März 2016 eine Kleinsprengung im Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr in der Stadthausstraße aufgrund von Bauarbeiten angezeigt.
Bei einer „Kleinsprengung" handelt es sich um eine Sprengung mit einer geringen Menge Sprengstoff. Vorliegend geht es um die Beseitigung der Wand einer ehemaligen Bank, die aufgrund von Umbauarbeiten gesprengt werden soll. Da es sich um die ehemalige Tresorwand handelt, muss das Abbruchverfahren über die sonst üblichen Abbruchwerkzeuge und -maschinen hinaus unterstützt werden. Bei der Angabe „12.00 bis 18.00 Uhr“ handelt es sich um ein Zeitfenster, das vom Abbruchfortgang abhängt – die Sprengung selbst wird nur kurze Zeit andauern.