Neustadt an der Weinstraße – Aktuell werden in den Schulen der Stadt die Anträge auf Lernmittelfreiheit sowie Informationen zur Schulbuchausleihe verteilt.
Die Schulabteilung weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2016/2017 für die Grundschulen, die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen, sowie die Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs bis spätestens 15. März 2016 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung, Friedrichstraße 1, 67433 Neustadt, abgegeben werden müssen. Nach Ablauf dieser Frist können die Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen gestellt werden.
Das Antragsformular steht auch online unter http://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/broschueren-und-merkblaet… zum Download zu Verfügung.
Die unentgeltliche Ausleihe umfasst Schulbücher eines Schuljahres und Arbeitshefte. Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden. Eine teilweise Ausleihe, beispielsweise einzelner Bücher oder nur der Arbeitshefte, ist nicht möglich. Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden.
Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann der Schulträger den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.
Die Anträge auf Lernmittelfreiheit sollten auch gestellt werden, wenn noch nicht endgültig feststeht, welche Schule im kommenden Schuljahr besuchen wird oder gegebenenfalls eine Klasse wiederholt werden muss. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr gelten auch bei einem späteren Wechsel der Schule.
Eltern, die keinen Antrag auf unentgeltliche Ausleihe stellen, können sich vom 2. bis 24.Juni 2016 per Internet für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt anmelden. Das Land stellt für diese Zeit unter www.LMF-online.rlp.de ein Internetportal zur Verfügung.
Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss die Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen.