Die milde und feuchte Witterung lässt die Pilze in 2014 früher sprießen als in den vergangenen Jahren. Was für leidenschaftliche Feinschmecker und Pilzliebhaber eine Freude ist, sehen Waldeigentümer und Forstleute mit Unbehagen, denn es streifen auch hochspezialisierte Sammler und Gastronomen durch die Wälder und sammeln die beliebten Speisepilze in großen Mengen zu gewerblichen Zwecken, oftmals werden die Pilze auch mit Fahrzeugen aus dem Wald geschafft.
Das gewerbsmäßige Sammeln sowie das Befahren des Waldes sind jedoch nur mit Erlaubnis der Waldbesitzer erlaubt. Um den Wald mit seiner Fauna und Flora zu schützen dürfen auch nicht alle Pilzarten gesammelt werden: Steinpilze, Pfifferlinge, Schweinsohr, Brätling, Birkenpilz und Rotkappe dürfen nach Bundesnaturschutz- und Landeswaldgesetz nur in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich der Natur entnommen werden, alle anderen Arten sind komplett geschützt.
Geringe Menge heißt, dass jedermann nur so viele Pilze sammeln darf wie im Rahmen einer Mahlzeit verzehrt werden kann. Eine genaue Menge ist somit nicht vorgegeben, jedoch geht die Rechtsprechung von einer Menge von maximal 1 bis 2 kg an nicht geputzten Pilzen aus.
Um dem illegalen gewerblichen Sammeln entgegen zu wirken, hat die Polizeiinspektion Kirn, zusammen mit den Forstämtern Soonwald und Bad Sobernheim, eine besondere Initiative gestartet. Im Rahmen von zielgerichteten Kontrollen der bekannten Sammelgebiete wird zum einen Aufklärungsarbeit vor Ort betrieben, die Einhaltung der gesetzlich zulässigen Höchstmenge an gesammelten Pilzen kontrolliert und zum anderen sollen durch diese Präventionsarbeit gewerbliche Sammler bereits im Vorfeld abgeschreckt werden. Es geht hier um UNSEREN Wald, UNSERE Natur, die es zu schützen gilt.
Daher setzen Polizei und Forstleute auch auf die Mithilfe der Bevölkerung, damit der ungebremsten Sammelwut Einhalt geboten werden kann.