Einhergehend mit dem Anstieg des gewerblichen Güterverkehrs nehmen auch die Transporte von Abfällen auf Bundesfernstraßen zu. Die Überwachung derartiger Transporte ist ein unverzichtbares Element zur Bekämpfung der nationalen und der grenzüberschreitenden Umweltkriminalität. Mit Öffnung der Europäischen Union nach Osteuropa und der Erweiterung bestehender Märkte kommt der illegalen Verbringung gefährlicher Abfälle, deren legale Entsorgung eine wirtschaftliche Größe darstellen, eine besondere Bedeutung zu.
Aus diesem Grund führten die Zentralen Verkehrsdienste des Polizeipräsidium Rheinpfalz am Dienstag, 19. August 2014, zusammen mit anderen Polizeidienststellen und Fachbehörden eine Abfalltransportkontrolle durch.
Bei der durchgeführten Abfalltransportkontrolle auf der A 61, in Höhe Ludwigshafen, wurden in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr, insgesamt 21 entsprechend gekennzeichnet LKW mit Abfällen kontrolliert. An der Kontrolle, waren auch Polizeibeamte vom Polizeipräsidium Mannheim, dem Landeskriminalamt und der SAM – Rheinland-Pfalz sowie der zuständigen Gewerbeaufsicht beteiligt.
Im Verlaufe der Kontrolle musste bei 7 Fahrzeugen die Weiterfahrt untersagt werden, da das transportierte Ladegut, es handelte sich hierbei jeweils um rund 25 Tonnen Abfälle, nicht ordnungsgemäß gesichert war. Insgesamt wurden 17 Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingeleitet. Die betroffenen Fahrer, die Fahrzeughalter und die verantwortlichen Verlader müssen daher mit einem Bußgeldbescheid, zwischen 60 und 270 € rechnen.
In einem weiteren Fall wurde ein Fahrzeug beanstandet, das Abfälle transportiert, die zudem gefahrgutrechtlich gekennzeichnet waren. In diesem Falle waren die erforderlichen Transportunterlagen (Begleitpapiere) nicht ordnungsgemäß.