Am 16.09.2014, gg. 09:30 Uhr, hat die Bundespolizei im Karlsruher Hauptbahnhof einen 26-jährigen Mann festgenommen. Die Beamten haben bei einer routinemäßigen Überprüfung festgestellt, dass er von der Staatsanwaltschaft Münster wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit Haftbefehl gesucht wurde.
Die Staatsanwaltschaft Münster forderte eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro, die Staatsanwaltschaft Berlin eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Die geforderten Geldstrafen konnte der Mann nicht bezahlen, weshalb er in die Justizvollzugsanstalt Kislau eingeliefert wurde. Nun muss er eine Gesamtfreiheitsstrafe aus beiden Haftbefehlen von 70 Tagen absitzen.
Zudem wurde der Mann von der Staatsanwaltschaft Stralsund per Aufenthaltsermittlung gesucht.
Gegen ihn wird wegen drei weiterer Straftaten ermittelt, u.a. wegen räuberischem Diebstahl und Erschleichen von Leistungen.