Der Stadtrat der Stadt Schifferstadt hat am 8. Dezember 2011 den Haushaltsplan für das Jahr 2012 beschlossen.
Der Ergebnishaushalt schließt unter Berücksichtung des bisher eingestellten Sonderpostens für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich mit einem Überschuss von 415.785 €, während der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ein Finanzierungsdefizit von 1.664.965 € ausweist. Dazu kommt ein Defizit im investiven Bereich von 4.523.921 €. Die Hundesteuer und die Entgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtung werden angepasst. Die restlichen Steuersätze und Beiträge bleiben im Jahr 2012 unverändert.
Mit Schreiben vom 13. Februar 2012 hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis den Haushalt 2012 trotz des Fehlbetrags im Finanzhaushalt unter Auflagen genehmigt. So fordert sie bei Investitionen jeweils die Unabweisbarkeit zu überdenken bzw. zu begründen.
Die Kommunalaufsicht verlangt darüber hinaus u. a. „Der Finanzierungsbedarf im laufenden Bereich ist durch Konsolidierungsmaßnahmen von mindestens 200.000 € zu reduzieren“. Allerdings müssen zusätzlich die Erlöse aus den Verkäufen von Grundstücken nicht wie bisher als Ertrag sondern als „Einnahme aus Investitionen“ veranschlagt werden. Das belastet den Ergebnishaushaltsplan um weitere 600.000 €.
Die Verwaltung wird in der nächsten Zeit sowohl den Ergebnishaushalt als auch das Investitionsprogramm auf der Grundlage der Vorgaben der Kommunalaufsicht überarbeiten und dem Stadtrat vorlegen. Letztlich müssen die Konsolidierungsmaßnahmen bis Ende August 2012 mit einem Nachtragshaushaltsplan umgesetzt werden, so die Forderung der Kommunalaufsicht.
Der genehmigte Haushaltsplan für 2012 liegt in der Zeit vom 2. März 2012 bis einschließlich 12. März 2012 während der üblichen Öffnungszeiten im Zimmer 227 im Rathaus Schifferstadt zur Einsichtnahme aus.