Verstoß gegen das Tierschutzgesetz/Tierquälerei

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz/Tierquälerei wird ein 39-jähriger Mann aus Heidelberg nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft anzeigt.

Nach einem entsprechenden Hinweis aus der Bevölkerung an das Bürgeramt der Stadtverwaltung Heidelberg, wonach ein Schäferhund nicht artgerecht in einer Wohnung gehalten werde, schaltete das Amt vergangene Woche die Diensthundeführerstaffel der Polizei ein, nachdem vergeblich versucht worden war, den Halter zu erreichen.

Die Polizeihundeführer fanden dann bei einer Überprüfung am Freitagabend den Verdacht bestätigt: der acht Jahre alte Schäferhund wurde nahezu ausschließlich ohne Auslauf in einer engen Nasszelle der Wohnung gehalten, er war auf gerade mal 15 Kilogramm abgemagert, sein Allgemeinzustand sehr schlecht (u.a. die Krallen an allen vier Beinen ca. 5 cm lang).
Nach einem entsprechenden Bericht beschlagnahmte das Bürgeramt am Montag den Hund und brachte ihn in einem Tierheim unter, wo er in tierärztlicher Behandlung Schritt für Schritt wieder aufgepäppelt werden soll.