Die Polizei nimmt einen Radfahrunfall am Freitagnachmittag zum Anlass, um auf eine Gefahrenstelle auf der Wollmesheimer Höhe hinzuweisen.
Ein Kunde des Getränkemarktes an der Wollmesheimer Straße wollte vom Gelände nach rechts in die Innenstadt abbiegen. Er schaute nach links, übersah aber den von rechts auf dem Fahrradweg entgegenkommenden Radfahrer. Bei dem Zusammenstoß wurde der Radfahrer leicht an der Schulter geprellt. Obwohl dem Radfahrer die Vorfahrt genommen wurde, trifft auch ihn eine Mitschuld am Unfall, weil er entgegengesetzt seiner Fahrtrichtung den linken und damit falschen Radweg benutzt hat. Wenn zwei Radwege vorhanden sind, ist immer der rechte Radweg zu benutzen.