
Ein Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht soll Veranlassung sein, anhand eines Unfalles vom Dienstagabend (27.03.12) wieder einmal zu verdeutlichen, dass mit Gurt wohl viel weniger oder gar nichts passiert wäre.
Gegen 21.20 Uhr wollte ein 32-jähriger Autofahrer aus Ludwigshafen mit seinem Pkw Fiat Iveco nach der Ausfahrt B 37 nach rechts in die Bruchwiesenstraße abbiegen. Vor ihm befand sich ein 21-Jähriger, ebenfalls aus Ludwigshafen, der seinen PKW Mercedes verkehrsbedingt abbremsen musste.
Durch die Wucht des Zusammenstoßes „flog“ der 32-Jährige, der laut eigenen Angaben nicht angeschnallt war, gegen die Windschutzscheibe seines Fahrzeugs. Da er anschließend über Kopf- und Nackenschmerzen klagte, wurde er von einer hinzugezogenen Krankenwagenbesatzung an der Unfallstelle versorgt.
Dabei hatte der Mann noch Glück, denn viele Nichtangegurtete erleiden wesentliche schwerere oder gar tödliche Verletzungen.
Denn umfangreiche Tests haben bewiesen: bereits eine Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h entspricht dem freien Fall aus 4 Meter Höhe. Bei 40 km/h könnte man auch vom 5m-Brett ins leere Schwimmbecken springen.…
Dazu kommt: der Airbag hilft nur, wenn man angeschnallt ist. Ohne Gurt verschlimmert er in der Regel die Verletzung, weil er nicht aufgeht wie ein Luftballon, sondern explosionsartig aufgeblasen wird und mit dieser Gewalt gegen die Vorwärtsbewegung des Insassen arbeitet.
Schließlich muss man wissen: die meisten Unfälle ereignen sich innerorts, bei genau den Geschwindigkeiten, bei denen der Gurt wirklich hilft.
Übrigens: der andere Unfallbeteiligte blieb unverletzt.
Beide Fahrzeuge waren erheblich beschädigt, nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand mehrere Tausend Euro Sachschaden.