Das Bürgeramt der Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass für Fastnachtsveranstaltungen und für den normalen Gaststättenbetrieb folgende Regelungen bestehen:
In der Nacht zum Fastnachtsdienstag (12. Februar 2013) beginnt die Sperrzeit generell erst um 5 Uhr, in der Heidelberger Altstadt um 2 Uhr. An den übrigen Tagen beginnt die allgemeine Sperrzeit im Heidelberger Stadtgebiet – mit Ausnahme der Altstadt – um 3 Uhr, in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag um 5 Uhr.
Für die Heidelberger Altstadt wurde mit Rechtsverordnung vom 17. Dezember 2009 eine besondere Sperrzeitregelung erlassen. Danach müssen die Gaststätten dort um 2 Uhr, in den Nächten zum Samstag und zum Sonntag um 3 Uhr schließen.