Limburgerhof, Speyer – Am 10.03.2015 führte der Geschwindigkeitsmesstrupp der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt in der Zeit vom 07.30 Uhr- 12.30 Uhr auf der B 9, Gemarkung Limburgerhof, in Fahrtrichtung Speyer eine Geschwindigkeitsmessung durch.
Von den 4740 gemessenen Fahrzeugen waren 403 Fahrzeugführer wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (120 km/h) zu beanstanden.
Unrühmlicher Spitzenreiter war ein Fahrzeugführer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, der die zulässige um 124 km/h überschritt. Nach Abzug der Toleranz bleibt eine Nettogeschwindigkeit von 236 km/h; ihn erwartet ein Bußgeld in Höhe von mindestens 600,- €, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.
50 weitere Fahrzeugführer werden jeweils ein Bußgeld in Höhe von mindestens 70,- € zu und einen Punkt im Fahreignungsregister erwarten haben; vier von ihnen müssen auch mit einem einmonatigen Fahrverbot und zwei „Punkten“) rechnen. In 352 Fällen werden die beanstandeten Fahrzeugführer mit einem Verwarngeld belegt werden.