In der Nacht vom 2. auf den 3.August als auch in der Nacht vom 4. auf den 5.August 2013 haben sich jeweils mehrere Personen illegal Zutritt zum Lorscher Waldschwimmbad verschafft, um zu baden. Hierdurch wurden Polizeieinsätze ausgelöst. Einige Namen der Personen konnten aufgenommen werden. Die Stadt Lorsch wird gegen alle bekannten Personen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.
Hausfriedensbruch im Lorscher Waldschwimmbad ist kein Kavaliersdelikt, der ohne weitere Folgen bleibt. Bereits im vergangenen Jahr wurde in einem vergleichbaren Fall Strafanzeige erstattet. Wie es die Haus- und Badeordnung des Waldschwimmbades Lorsch vorschreibt, kommt auf die Straftäter außer einer Anzeige eine Geldstrafe von 60 € pro Person für das illegale Benutzen des Waldschwimmbades zu. Auch in Zukunft wird man solche Vorfälle mit gleichem Strafmaß verfolgen.
Nächtliches Baden ist kein Spaß, sondern muss als sehr bedrohlich für die illegalen Badegäste selbst erachtet werden, insbesondere wenn diese eventuell sogar unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol stehen. Auch aus diesem Grund ist die Vorgehensweise der Stadt Lorsch hier die einzig Richtige.