Entgegen der weitläufigen Annahme vieler Wahlberechtigter, die zwar zur Nutzung der Briefwahl entschlossen sind, aber bis auf Weiteres den Eingang der Wahlbenachrichtigungen abwarten, klärt der Leiter des Wahlbüros der Landeshauptstadt Mainz, Norbert Meixner, ein weit verbreitetes Missverständnis auf.
„Jede Person – vorausgesetzt sie hat ihre Wahlentscheidung bereits getroffen und will die Möglichkeit der Briefwahl nutzen – kann auch vor Eingang des offiziellen Wahlbenachrichtigungsbriefes im Briefwahlbüro bereits jetzt die Unterlagen beantragen oder ihre Stimmen zur Wahl des 18. Bundestages sofort direkt abgeben,. Dazu bedarf es lediglich der Vorlage des gültigen Personalausweises.“
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am Sonntag, 22. September 2013, erfolgt nach einem strikt terminierten Zeitplan, welches vom Land vorgeben ist. In Mainz werden die Benachrichtigungen ab Ende der 32. Kalenderwoche zugestellt.
Das städtische Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Haifa-Zimmer (Erdgeschoss). Postalische Anschrift:
Stadtverwaltung Mainz, Briefwahlbüro, Postfach 3820, 55028 Mainz.
Auch eine formlose Beantragung per mail oder Brief ist unter der Adresse briefwahlbuero@stadt.mainz.de möglich. Alternativ kann das zum download unter www.mainz.de/wahlen eingestellte Formular ausgefüllt und an das Briefwahlbüro versandt werden.
Das Briefwahlbüro ist für Rückfragen und Informationen unter der Telefonnummer 12-1500 zu den aufgeführten Öffnungszeiten erreichbar.
Bei der persönlichen Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll hingegen ein Beauftragter die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl abholen, so muss der/die Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für den Abholenden ausstellen. Der/die Beauftragte muss dem Briefwahlbüro schriftlich versichern, dass er /sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertritt.