Anmeldung zur Hundesteuer

Die Sonne scheint und das schöne Sommerwetter lädt dazu ein, viel Zeit an der frischen Luft zu verbringen. Mit einem tierischen Freund an der Seite macht das herrliche Wetter sogar noch mehr Spaß. Deswegen geben gerade in den Sommermonaten viele Mannheimer Bürger einem Hund ein neues Zuhause.

Die Stadt Mannheim weist daher aktuell noch einmal darauf hin, dass alle Hunde, die älter als drei Monate sind, innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung angemeldet werden müssen. Das kann schriftlich oder persönlich beim Steueramt der Stadt Mannheim, E 4, 10, 68159 Mannheim oder bei den Bürgerdiensten in den einzelnen Orten erfolgen. Auch unter www.mannheim.de steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung.

Die Gemeinden in Baden-Württemberg sind durch das Kommunalabgabengesetz verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben, deren Höhe der Gemeinderat festlegt. In Mannheim beträgt sie seit 2004 unverändert 108 Euro pro Jahr für den ersten Hund, für jeden weiteren Hund 216 Euro. Für einen so genannten Kampfhund bzw. gefährlichen Hund werden 648 Euro fällig. Halter von nicht oder nicht rechtzeitig angemeldeten Hunden begehen eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann.

Weitere Informationen zur Anmeldung von Hunden hält das Steueramt bereit: Unter den Rufnummern 0621-293-30 12, -30 13, -30 14, -30 15 und -30 16.