Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Thailand Kinder Hilfe mit Sitz in Bad Honnef/Nordrhein-Westfalen mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung untersagt, Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das Sammlungsverbot ist bestandskräftig. Das Verfahren beim Verwaltungsgericht Trier wurde eingestellt.
Dem Auskunftsersuchen der ADD wurde nicht vollständig entsprochen. Insbesondere unzureichende Angaben für die (zukünftige) Verwendung der Sammlungserträge durch Konzepte, Planungen etc. ließen eine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Sammlung und für die zweckentsprechende, einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages nicht erkennen, sodass die Erteilung einer Sammlungserlaubnis nicht in Betracht kam. Zudem wurde die Fortsetzung öffentlicher Spendenaufrufe untersagt.
Sollten dennoch Spendensammlungen des Vereins in Rheinland-Pfalz festgestellt werden, bittet die ADD um Mitteilung.