Forstamt warnt zur Hitzewelle

Waldbrandgefahr 

Kreis Karlsruhe – Im Zuge der bis in das Wochenende hinein vorhergesagten Hitzewelle besteht erhöhte Waldbrandgefahr in den Wäldern der Rheinebene, darauf weist das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe hin.

„Sonne, Hitze und der trockene Wind beginnen die Vegetation und die obere Bodenschicht auszutrocknen“,

sagt Dr. Bernhard Peichl, der Leiter des Forstamts im Landratsamt Karlsruhe. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann dann einen Brand verursachen. Auch beim Grillen in Waldnähe ist besondere Vorsicht geboten, weshalb er an die Umsicht und Besonnenheit der Bevölkerung appelliert und auf die gesetzlichen Ge- und Verbote hinweist:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzlich Rauchverbot
  • Feuermachen ist im Wald nur an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. 
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten außerhalb der Feuerstellen.
  • Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht sein. 
  • Offenes Feuer ist nur gestattet, wenn es mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt ist.

Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, so dass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.

Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu Gefahren für den Menschen und großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer und die öffentliche Hand, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen