Dr. Lindner zur Kritik des Bundesrechnungshofs an der geplanten zweiten Rheinbrücke bei Wörth

"Keine Finanzierungszuständigkeit des Bundes"

Die Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe sei ausreichend leistungsfähig, so der Bundesrechnungshof

Wörth / Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) hat am heutige Tage weitere Prüfungsergebnisse vorgelegt, die im Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages zu beraten sind. Unter anderem hat sich der BRH mit der geplanten zweiten Rheinbrücke bei Wörth befasst.

Zusammenfassend kommt der Hof nach Abschluss seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass eine zweite Rheinbrücke weder notwendig noch sinnvoll sei. Die bestehende Rheinbrücke sei ausreichend leistungsfähig, der morgendliche Stau, wird laut Bundesrechnungshof, durch den Knielinger Pförtner verursacht. Der Hof sieht zudem keine Finanzierungszuständigkeit des Bundes, da die zweite Brücke überwiegend durch regionalen Verkehr genutzt werden würde.

Hierzu erklärt Dr. Tobias Lindner, Obmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages:

„Der Bundesrechnungshof spricht mit seinem Prüfergebnis eine überraschend deutliche Sprache. Der Hof bezweifelt sowohl den Sinn der zweiten Rheinbrücke als auch eine Finanzierungszuständigkeit des Bundes. Die bisherige Planung ist damit nicht mehr zu halten. Der Sanierungsstau bei Brücken und Straßen ist lang, da ist es grob fahrlässig 106 Mio. Euro in ein Neubauprojekt zu stecken, das laut Bundesrechnungshof die bestehende Verkehrssituation sogar noch verschärfen kann.“