Polizei findet zerlegtes Sturmgewehr bei Fahrzeugkontrolle

Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz

Trier – Beamte des Fahndungskommissariates der Trierer Kriminalpolizei staunten nicht schlecht, als sie im Rahmen der Kontrolle eines PKW ein in Einzelteile zerlegtes Sturmgewehr fanden. Nach Täterfestnahme erließ der Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier Haftbefehl.

Die Fahnder hatten das Fahrzeug am Montagnachmittag, 23. Februar 2015, gegen 15 Uhr im Rahmen einer Routinekontrolle in Trier-West angehalten und die Insassen überprüft. Schnell stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Bei weiteren Überprüfungen und der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten in einer Tüte im Kofferraum ein in Einzelteile zerlegtes Sturmgewehr sowie zwei gestohlene Kennzeichen. Im Handschuhfach befand sich darüber hinaus eine Gaspistole, in einem mitgeführten Rucksack passende Gaspatronen. Hierfür hatte keiner der Insassen eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Der aus dem Landkreis Trier-Saarburg stammende 21-jährige Fahrer und sein in Trier wohnender 24-jähriger Beifahrer wurden vorläufig festgenommen. Gegen sie hat die Polizei Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz eingeleitet.

Nach weiteren Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Trier am gestrigen 24. Februar Antrag auf Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Amtsgericht Trier, der gegen den 21-Jährigen Haftbefehl erließ. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Überprüfungen des Gewehres durch die Kriminaltechniker der Polizei ergab, dass die Einzelteile aus verschiedenen Waffen des gleichen Typs stammten. Zusammengesetzt wäre eine einsatzfähiges Sturmgewehr entstanden. Munition hatte die Polizei nicht gefunden.

Die Ermittlungen zur Herkunft der Waffenteile und dem Motiv des Tatverdächtigen dauern an.