Landratsamt erklärt Bürgermeisterwahl von Malsch für ungültig

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Bürgermeisterwahl der Gemeinde Malsch vom 9. Juni diesen Jahres für ungültig erklärt. Damit vollzieht es ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe und verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln.

Das Landratsamt ermöglicht damit der Gemeinde Malsch, noch in diesem Jahr einen Termin für eine Wiederholungswahl festzusetzen und entspricht damit dem einstimmigen Wunsch aller Fraktionen im Malscher Gemeinderat, so schnell wie möglich Klarheit über die Besetzung der Bürgermeisterstelle zu bekommen. Gleichzeitig ermöglicht das Landratsamt der Gemeinde Malsch, die Vorgaben des Kommunalwahlrechts, das für den Fall einer für ungültig erklärten Wahl grundsätzlich eine Wiederholungswahl innerhalb von sechs Monaten vorsieht, zu erfüllen.