Künstlerförderwettbewerb 2014 für Künstlerinnen und Künstler ab 45 Jahre ist ausgeschrieben

f o r u m k u n s t im regierungspräsidium

Zum vierten Mal lobt das Regierungspräsidium Karlsruhe einen Künstlerförderwettbewerb aus. Nach seinem Konzept „f o r u m k u n s t im regierungspräsidium“ findet alle zwei Jahre ein Wettbewerb statt, der an wechselnde Teilnehmerkreise gerichtet ist.

In diesem Jahr sind Kunstschaffende angesprochen, die im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen oder arbeiten und mindestens 45 Jahre alt sind. Die Bewerber müssen ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule, Hochschule für Gestaltung oder einen vergleichbaren Studienabschluss vorweisen oder in den Künstlerverbänden BBK oder GEDOK als Mitglied aufgenommen worden sein. Beurteilt wird das bisherige künstlerische Schaffen, nicht eine einzelne Arbeit. Interessenten können sich bis zum Einsendeschluss am 30. April 2014 mit bis zu zehn Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Grafik, Fotografie, Plastik und Skulptur bewerben.

Eine Fachjury wird aus den Bewerbungen fünf Künstlerinnen und Künstler auswählen, die die Möglichkeit erhalten, ihre Werke im Herbst des Jahres bei einer Schau in den Ausstellungsräumen des Regierungspräsidiums zu präsentieren. Außerdem wird das Regierungspräsidium Karlsruhe Kunstobjekte von ihnen ankaufen. Ein Ausstellungskatalog, in dem sich die Preisträgerinnen und Preisträger mit ihren Arbeiten darstellen können, ist ebenfalls geplant.

Unterstützt wird der Künstlerförderwettbewerb von der SV SparkassenVersicherung, die als Sponsor gewonnen werden konnte.

Der Ausschreibungstext sowie die Bewerbungsunterlagen können auf der Startseite der Homepage des Regierungspräsidiums Karlsruhe unter www.rp-karlsruhe.de heruntergeladen werden.