Kreistagsappell an Kassenärztliche Vereinigung zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes

Interesse der Patienten und örtliche Gegebenheiten berücksichtigen

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat die Patientenversorgung in dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Fällen außerhalb der üblichen ärztlichen Sprechstunden sicherzustellen. Hierzu ist der ärztliche Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Im Rahmen der jüngsten Reform wurden landesweit Dienstbezirke neu zugeschnitten, Bereitschaftsdienstpraxen zusammengelegt und Öffnungszeiten sowie Fahrdienste geändert. Im Landkreis Karlsruhe hatte das für erheblichen Unmut gesorgt, nachdem z.B. der Fortbestand der Bereitschaftsdienstpraxis in Waghäusel in Frage stand und die Brettener Praxis von Einschränkungen betroffen war. Die Fraktionen im Kreistag hatten deshalb Ende vergangenen Jahres eine Resolution an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gerichtet und die Verwaltung beauftragt zu intervenieren sowie über die Situation und Hintergründe zu berichten. 

„Das Anliegen der Reform, mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung zu gewinnen, indem die Belastung des einzelnen niedergelassenen Arztes mit Bereitschaftsdiensten möglichst gering gehalten werden soll, teilen wir“, führte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel in der jüngsten Sitzung des Kreistags aus. Nicht hingenommen werden kann aber, dass die konkrete Umsetzung zu einer Verschlechterung der ärztlichen Versorgung führt. Dazu kam die unzureichende Informationspolitik der KVBW, die zur Verunsicherung der Bürger und der Bürgervertretungen beigetragen habe. Der Landrat berichtete, dass mittlerweile erreicht werden konnte, dass alle Standorte der Bereitschaftsdienstpraxen im Landkreis Karlsruhe erhalten blieben, wenngleich zum Teil mit reduzierten Öffnungszeiten. Dauerhaft gesichert sind sie damit allerdings nicht, denn nach wie vor bleibt die Etablierung zentraler Bereitschaftspraxen an Kliniken wesentliches Ziel der Reform. Die Verwaltung wie auch die Arbeitsgruppe „Ambulante ärztliche Versorgung“ kommt aber zum Ergebnis, dass z.B. die Waghäuseler Bereitschaftsdienstpraxis aufgrund seiner örtlichen Besonderheit auch unabhängig vom Bruchsaler Krankenhaus Bestand haben kann. In Bretten konnte erreicht werden, dass der zwischenzeitlich eingestellte Fahrdienst an Wochenenden und Feiertagen wieder reaktiviert wurde. Um die Situation zu verbessern wurde mit der KVBW darüber hinaus vereinbart, dass die Einsatzlenkung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Zukunft zentral über die Rettungsleitstelle erfolgt, was dem Leitstellendisponent ermöglicht, einen passgenauen Hilfebedarf zu vermitteln. Landrat Dr. Christoph Schnaudigel machte sich daneben dafür stark, durch die klarstellende Bezeichnung „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“ eine bessere Abgrenzung zum echten Notarzt zu erreichen, um Verwechslungen bei den Einwohnern zu vermeiden.  

Der Kreistag forderte die KVBW ausdrücklich auf, bei der weiteren Umsetzung der Reform im Interesse der Patienten die örtlichen Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen.