Neckargemünd klagt gegen Zensusbescheid

In seiner vergangenen Sitzung am 17. Juli 2014 hat der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd einhellig die Klage gegen den Zensusbescheid vom Juni 2013 beschlossen. Diese ist nun beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig. Damit erhebt die Kommune Zweifel gegen die im Jahre 2011 erhobene Zahl von 12.942 Einwohnern und klagt auf Aufhebung des Bescheids.

Um zu gewährleisten, dass man alle Rechtsmittel ausgeschöpft habe, um für die Einwohnerinnen und Einwohner Neckargemünds keine Nachteile aus geringeren Geldzuweisungen des Landes hinnehmen zu müssen, habe man sich entschlossen, zu klagen, erläuterte Bürgermeister Althoff das Vorgehen.  Der Städtetag Baden-Württemberg führt derzeit für Städte und Gemeinden unterschiedlicher Größenordnung eine Musterklage gegen die Zensusbescheide. Daher habe man im Rahmen der Klage zunächst das Ruhen des Verfahrens beantragt, um den Ausgang der Musterklagen dieser Städte und Gemeinden abzuwarten, so der Bürgermeister.