Den Ratten den Kampf ansagen

Bitte um Mithilfe

Ab Montag, 20. Oktober 2014, findet in Heilbronn wieder eine schwerpunktmäßige Rattenbekämpfung auf den städtischen Grundstücken, im Kanalisationsnetz sowie an den Fluss- und Bachläufen statt.

Eine gezielte Bekämpfung der Ratten ist notwendig, da von ihnen eine Gefahr der Übertragung von Krankheiten auf Menschen und Tiere ausgeht. Um einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen, appelliert die Stadt an die Besitzer von Privatgrundstücken, auf denen sich Ratten gezeigt haben, mitzuhelfen: Eigentümer, Pächter oder Verwalter von Grundstücken und Unterhaltspflichtige von Wasserläufen, Dämmen, Ufern und Wegen werden gebeten, sich zu beteiligen. Die erforderlichen Maßnahmen können die betroffenen Bürger in Eigenverantwortung leisten oder auf eigene Kosten die fachmännische Hilfe anerkannter Schädlingsbekämpfer in Anspruch nehmen.

Bei der Rattenbekämpfung ist zu beachten:

  1. Abfälle und Unrat im Hof und Keller sind erst nach Abschluss der Bekämpfung zu beseitigen.
  2. Die für die Rattenbekämpfung einzusetzenden verkehrsfähigen Biozide sind im Fachhandel erhältlich. Zur Verhütung von Schäden bei Menschen und Tieren sind die den Mitteln beigegebenen Gebrauchsanweisungen genau zu beachten; auch sind Haustiere von den Auslegeplätzen fernzuhalten.
    Beim Auslegen von Streumitteln ist darauf zu achten, dass das ausgestreute Giftpulver nicht durch die Ratten in die Futtertröge der Haustiere verschleppt werden kann. Falls der Verdacht besteht, dass ein Haustier versehentlich Rattengift als Futter angesehen und verzehrt hat, soll beim Tierarzt das Gegenmittel „Vitamin K“ gegeben werden.
    Jedes Giftauslegen durch gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfer soll in Gegenwart der Grundstücksnutzungsberechtigten erfolgen. Die mit Giftködern oder sonstigen Giftstoffen belegten Stellen sind zu kennzeichnen.
  3. Nach Abschluss der Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit hierzu geeigneten Mitteln wie Zement zu verschließen und Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Rattenbefall unmöglich machen.
  4. Reste von Rattengift sind so zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet werden können.
  5. Durch vermehrtes Anlegen von Komposthaufen treten in diesen Bereichen häufiger Ratten auf. Hier ist zu empfehlen, die entsprechenden Bekämpfungsmittel in sogenannten Rattenfutterkisten auszulegen. Das können selbstgefertigte Holz-, Metall- oder Plastikbehälter von mindestens 20 mal 30 Zentimeter Bodenfläche sein, an deren Stirnseiten seitlich jeweils ein rundes Loch von zirka fünf Zentimeter Durchmesser als Eingang auszuschneiden ist. In diese Kiste kommt dann das Ködermittel. Um das Eindringen von Wasser in die Kiste und das Herausscharren von Ködermittel durch die Ratten zu verhindern, sollten die Löcher zirka zwei Zentimeter über dem Boden beginnen. Die Kisten sind in den entsprechenden Befallsbereichen aufzustellen. Die Ratten benötigen etwa acht bis 14 Tage, um sich an die Kisten zu gewöhnen. Es sollte immer genügend Futter vorhanden sein. Die Kisten können zum Beispiel an einem Kompostplatz mit Gartenabfällen, der auf gar keinen Fall mit Essensresten bestückt sein darf (Gefahr, dass zusätzlich Ratten angelockt werden), getarnt werden, so dass nur noch die Eingangslöcher sichtbar sind.
  6. Die Verpackungsmaterialen von Lebensmitteln, die dem Dualen System angehören und im vorgesehenen Gelben Sack entsorgt werden, sind vorher immer auszuwaschen. Verbleibende Reste der Lebensmittel wie in Konservendosen und Joghurtbechern könnten die Ratten anlocken.