Eigenbetrieb Stadtentwässerung Kaiserslautern nun Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Kaiserslautern

Rainer Grüner zum Vorstand bestellt

10.v.l.: Die Vorsitzende des Verwaltungsrates, Bürgermeisterin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt; 6.v.l.: AöR-Vorstand Rainer Grüner; 5.v.l.: sein Stellvertreter Jörg Zimmermann

Kaiserslautern – Am Montag, den 02.02.2015, fand die konstituierende Sitzung des Verwaltungsrates der neu errichteten „Stadtentwässerung Kaiserslautern – Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Kaiserslautern“ statt.

Wie bereits berichtet, hatte der Stadtrat Kaiserslautern schon am 03.11.2014 den Wechsel der Rechtsform des bisherigen „Eigenbetriebs Stadtentwässerung Kaiserslautern“ in eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) beschlossen. Die Anstalt entstand formal zum 01.02.2015 als Rechtsnachfolger des Eigenbetriebes Stadtentwässerung.

In der konstituierenden Sitzung am Montag wurden der bisherige Werkleiter Rainer Grüner zum Vorstand, sein bisheriger Stellvertreter Jörg Zimmermann zum stellvertretenden Vorstand bestellt. Die vom Stadtrat in das Aufsichtsgremium entsandten Verwaltungsratsmitglieder, die in der überwiegenden Zahl bereits in der vergangenen Legislaturperiode dem Werkausschuss angehörten, setzen auf eine kontinuierliche Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit des Entwässerungsbetriebes.

„Die Stadtentwässerung wird durch den Rechtsformwechsel noch besser und flexibler für die Herausforderungen der Zukunft aufgestellt sein“,

so die Vorsitzende des Verwaltungsrates Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt. Thomas Pieper, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender stellt fest: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von den Vorteilen der Umwandlung in die AöR überzeugt und tragen das von der Werkleitung entwickelte Konzept mit. Durch regelmäßige Informationen in der Vorbereitungsphase konnten Ängste beseitigt und ein Vertrauen in einen weiteren Weg als Anstalt öffentlichen Rechts aufgebaut werden.“

„Als eigenständige AöR können wir die Stadt noch besser unterstützen. Wir stehen als leistungsfähiger und zuverlässiger Partner weiter an der Seite der Stadt und die Bürgerinnen und Bürger profitieren von einem kosteneffizienten Wirtschaftsbetrieb durch stabile Gebühren. Kanäle und Kläranlagen sind nach den Straßen das wertvollste Gut der Kommunen. Die mit dem Werterhalt der Infrastruktur verbundenen Aufgaben sind technisch anspruchsvoll und kostenintensiv. Es sind kontinuierliche Investitionen auf einem hohen technischen Niveau erforderlich, dem ist eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts besser gewachsen. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben unterstützen wir auch weiterhin die kleineren Kommunen im Umland, die mit unserem Know How ihrer Abwasserbeseitigungspflicht effektiver nachkommen können“, so AöR-Vorstand Rainer Grüner.

Die allgemeine Entwässerungssatzung und die Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung wurden in der konstituierenden Sitzung nach redaktionellen Anpassungen in der seit dem 01.01.2015 für den Eigenbetrieb geltenden Fassung für die Anstalt neu beschlossen. An den seit weit über zehn Jahren stabilen Gebührensätzen ändert sich durch die Umwandlung in die AöR auch 2015 nichts. Die jährlichen Gebührenbescheide werden auch zukünftig, wie gewohnt, mit der Verbrauchsabrechnung der Stadtwerke (SWK) zugestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtentwässerung stehen den Bürgern bei Bedarf unverändert unter den bekannten Telefonnummern oder für ein persönliches Gespräch im Verwaltungsgebäude am Blechhammerweg zur Verfügung.