Erneute Sperrung der Weschnitzinsel

Während der Vogelzugzeit

Das Naturschutzgebiet „Weschnitzinsel von Lorsch“ soll geschützt werden

Lorsch/Darmstadt (rp) – Auch in diesem Jahr hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Sperrung des Naturschutzgebietes „Weschnitzinsel von Lorsch“ in der Zeit vom 16. Februar bis 22. März 2015 veranlasst.

Bereits in den vergangenen Jahren 2013 und 2014 hatte die Behörde eine Sperrungsanordnung für dieses Naturschutzgebiet erlassen, um das durch Spaziergänger, Radfahrer, Fußgänger und freilaufende Hunde hoch frequentierte Naturschutzgebiet während der Vogelzugzeit zu beruhigen. 

Mit einer Fläche von über 200 Hektar stellt dieser Bereich das größte zusammenhängende Grünlandareal zwischen den Ballungsräumen Rhein-Main und Rhein-Neckar dar. Die weiträumige Offenheit des Gebietes und temporär vorhandene Wasserflächen machen es einerseits für Zugvogelarten und andererseits für Wiesenbrüter besonders attraktiv. Vor allem für Kraniche und Kiebitze entwickelte sich dieses Gebiet in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Trittstein auf dem Weg in die Brutgebiete. Die Sperrung im letzten Jahr, so das Regierungspräsidium bilanzierend, war  auf weitgehende Akzeptanz gestoßen.
 
Die Sperrung soll sich auf den östlichen Teil des Naturschutzgebietes beschränken. Der Beobachtungsturm an der Lorscher Herrenbrücke bleibt auch in diesem Jahr weiter zugänglich. Ebenso werden die Landwirte im Anschluss an die Sperrung noch zwei Wochen Zeit haben, um abweichend von den Verboten der Naturschutzgebiets-verordnung die erforderlichen Arbeiten im Gebiet durchführen zu können, so die Behörde.  Während des Sperrzeitraums erfolgt eine intensive Beobachtung und Dokumentation des Zuggeschehens durch zahlreiche lokale Experten. Auch Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben hier die Gelegenheit vom Beobachtungturm aus mit einem geeigneten Ferngläsern die Vögel ohne eine entsprechende Störung zu beobachten. 

Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid erläutert ergänzend, dass hier in den nächsten Jahren durch die Umsetzung eines großen Weschnitzrenaturierungsprojektes die Attraktivität des Schutzgebietes für die Vogelwelt erheblich gesteigert werden soll. Diese Renaturierungsmaßnahmen erfolgen im Zuge der Umsetzung Fauna-Flora-Habitatrichtlinie, der Vogelschutz- und der Wasserrahmenrichtlinie. Alle drei europäischen Richtlinien haben das Ziel die Vielfalt der Arten und Lebensräume in unserem Land zu erhalten bzw. zu verbessern, so die Regierungspräsidentin abschließend.