Grabsteine werden auf Standsicherheit überprüft

Haftungsfrage

Landau – Von Montag, dem 15. Juni, bis Freitag, dem 19. Juni 2015, erfolgt vorbehaltlich angemessener Witterungsbedingungen auf den Landauer Friedhöfen durch einen Bausachverständigen die alljährliche Standsicherheitskontrolle an Grabmalen. Diese Kontrolle ist von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben.

Angehörige oder mit der Pflege der Grabstätte betraute Personen können an der Überprüfung gerne teilnehmen und den genauen Termin bei der Friedhofsverwaltung unter der Telefon-Nr. 06341 / 13-3251 erfragen. Sollten sich Beanstandungen ergeben, werden die Besitzer der Grabmale schriftlich benachrichtigt.

In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte für die Standsicherheit des Grabsteines und den sicheren Zustand der Grabanlage verantwortlich sind. Sie haften bei Unfällen und Schäden, die Folge mangelnder Standsicherheit sind.