Urheberrecht – Nicht alles ist erlaubt

Ein Kommentar

Symbolbild Urheberrecht EU (Foto: Pixabay)
Symbolbild Urheberrecht EU (Foto: Pixabay)

Heute veröffentlichte der Bundesgerichtshof einen Beschluss zur Auskunftspflicht. Eine Filmverwerterin klagt gegen Youtube vor dem BGH über Herausgabe der Daten der Urheberrechtsverletzer, die „urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben“.

Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt.

Ich finde es gut, dass höchstrichterlich darüber entschieden wird. Ich gehe davon aus, dass Youtube unterliegen wird und die Auskünfte erteilen muss. Weiter bin ich überzeugt, dass die Urheberrechtsverletzer in den folgenden Prozessen verurteilt werden.

„Ja zum Uploadfilter“

Als „Untergang des Internets“ bezeichnet, ist der Uploadfilter jedoch nicht der Tod des beliebten Netzwerks, sondern die Folge aus unzähligen Urheberrechtsverletzungen. Aus Sicht der Urheber – das sind Fotografen, Videofilmer, Texter, u.v.m. – und Rechteverwerter sind Uploadfilter zwingend notwendig, da es nicht sein kann, dass User Filme und Fotos, an denen sie keine Urheber- oder Nutzungsrechte haben, im Internet hochladen und die Urheber dadurch finanziell schädigen. Wer Filme und Fotos veröffentlicht muss die Rechte daran besitzen, selbst fotografiert oder gefilmt haben oder die Erlaubnis des Urhebers haben, Inhalte hochzuladen.

Inhalte teilen in den Sozialen Medien

Fotos und Filme teilen (daran soll und wird sich nichts ändern), z.B. in Facebook, ist wichtig für eine größere Reichweite des Urhebers. Wer Bilder herunterlädt und in seinem eigenen Facebook-Profil hochlädt, begeht eine Urheberrechtsverletzung, schädigt den Urheber, weil er ihm die Reichweite entzieht, und kann von Rechtsanwälten abgemahnt werden. Einfache Lösung: Beiträge teilen. Dadurch sind die Fotos auch im eigenen Profil zu sehen, man ist dadurch auf der „sicheren Seite“.