KA/PF/Enzkreis/CW: Faschingstipps und -informationen des Polizeipräsidiums Karlsruhe

Symbolbild, Polizei, Fasching, Karneval © Holger Knecht
Symbolbild © Holger Knecht

Karlsruhe (ots) – Feste Feiern aber richtig ! Die “fünfte Jahreszeit” wird von vielen bereits sehnlichst erwartet. Sie ist für einen Großteil mit dem Besuch verschiedener Veranstaltungen und Faschingsumzügen verbunden. Für manch einen bedeutet dies, es mit einigen Regeln und Vorschriften nicht ganz so ernst zu nehmen.

ABER: Es gibt gesetzliche Bestimmungen, deren Einhaltung und Überwachung im Hinblick auf den Schutz der Allgemeinheit keine Ausnahmen dulden.

Seit einigen Jahren ist ein vermehrter Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Rahmen von Faschingsveranstaltungen, feststellbar. Nicht selten ist er Ursache bzw. “Katalysator” für Gewalt und Vandalismus. Zudem nutzen einige wenige Täter die durch übermäßigen Alkoholkonsum reduzierte Handlungs- und/oder Reaktionsfähigkeit ihrer wehrlosen Opfer schamlos aus.

Die Polizei Karlsruhe sorgt in Kooperation mit den verschiedensten Veranstaltern u.a. durch ihre Präsenz bei Faschingsveranstaltungen für Sicherheit und Ordnung und leistet dadurch ihren Beitrag für einen friedlichen Verlauf.

Aber auch Sie können beim Feiern einiges beachten:
  • Taschendiebstahl / PKW-Aufbrüche
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld zur Veranstaltung oder dem Festbesuch mit, wie Sie unbedingt benötigen.
  • Achten Sie besonders auf Ihr Geld und Ihre Wertsachen. Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden, denn es könnte sich um Ablenkungsmanöver handeln.
  • Lassen Sie keine Wertsachen oder sonstige Gegenstände in Ihrem Auto zurück, damit Sie bei der Rückkehr zu Ihrem Fahrzeug keine bösen Überraschungen erleben.
  • Gewalt in der Öffentlichkeit / Zivilcourage
  • Aus zumeist belanglosem Anlass können vor allem alkoholisierte Menschen zu Gewalttätigkeiten neigen oder unbeteiligte Besucher anpöbeln.
  • Versuchen Sie, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vornherein zu vermeiden und lassen Sie sich von potentiellen Angreifern nicht provozieren.
  • Sprechen Sie gezielt andere Menschen an und bitten um Hilfe, wenn Sie sich bedroht oder belästigt fühlen.
  • Helfen Sie anderen Menschen, ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen und rufen Sie notfalls die Polizei über den Notruf 110.
  • Beobachten Sie den/die Täter und prägen Sie sich Tätermerkmale wie Haarfarbe, Augenfarbe, Gesichtszüge, Kleidung genau ein. Stellen Sie sich anschließend als Zeuge zur Verfügung. Wenn es gefahrlos möglich ist, kann man die Situation auch mit dem Smartphone filmen oder fotografieren.
  • Kümmern Sie sich gegebenenfalls um das/die Opfer und verletzte Personen.
  • Niemand verlangt von Ihnen, den Helden zu spielen; stattdessen ist schnelle und umsichtige Hilfe gefragt: Wer nichts tut, macht mit und hilft nur dem Täter.

Jugendschutz – Auch für Kinder und Jugendliche sind Großveranstaltungen zur Faschingszeit reizvoll. Deshalb gilt es umso mehr, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Besonders Veranstalter, Vereinsverantwortliche und Eltern sind aufgerufen, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes mit den jeweiligen Altersgrenzen und Abgabeverboten achten:

  • Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
  • Branntweinhaltige Getränke (u.a. diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und ihnen der Verzehr gestattet werden.
  • Tabakwaren dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

Auf verschiedenen Faschingsveranstaltungen werden zudem Jugendschutzteams unterwegs sein, die ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche werfen, die es insbesondere mit dem Alkohol nicht so genau nehmen. Ziel ist es, Alkoholmissbrauch möglichst frühzeitig zu unterbinden, aber auch bereits alkoholisierte Kinder und Jugendliche in die sichere Obhut der Eltern oder nötigenfalls des Jugendamtes zu übergeben.

Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr – Ohne Spaßbremse sein zu wollen, fordert die Polizei alle Närrinnen und Narren auf, mit Alkohol grundsätzlich gewissenhaft umzugehen. Dazu gehört auch, dass man jederzeit “Herr seiner Sinne” ist. Insbesondere im Zeitalter der modernen Medien muss man sich stets bewusst sein, dass das Internet nichts vergisst. Ein einmal eingestelltes Foto oder Video kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden.

Nach wie vor setzen sich zudem viele Narren im Anschluss an den Besuch einer Faschingsveranstaltung in alkoholisiertem Zustand hinters Steuer eines Fahrzeuges. Die Gefährdung ihrer selbst, ihrer Mitfahrer sowie anderer Verkehrssteilnehmer wird schlicht weg nicht bedacht oder in Kauf genommen.

Deswegen:
  • Wer fährt, trinkt nicht! Wer trinkt, fährt nicht!
  • Wer Alkohol trinkt, kümmert sich schon vorher darum, wie er nachher sicher nach Hause kommt, fährt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Taxi.
  • Halten Sie offensichtlich Betrunkene von der Fahrt mit einem Fahrzeug ab und steigen Sie auf keinen Fall zu einem Angetrunkenen ins Fahrzeug.

Weitere Informationen nicht nur zu den genannten Themen finden sich auch im Internet unter www.polizei-beratung.de.

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