62. Jugendmaskenzug findet erstmals getrennt vom Rosenmontagszug bereits am 16. Februar 2019 statt – Alles rund um den vorgezogenen Jugendmaskenzug

Mainz – (rap) Im Jahr 2019 findet der 62. Jugendmaskenzug erstmals in seiner Geschichte nicht am vorgelagerten Fastnachtssamstag statt, sondern bereits 14 Tage zuvor am Samstag, 16. Februar 2019 ab 14.11. Uhr.

Aufgrund der „neuen“ Winterferien in Rheinland-Pfalz, liegt der Zug zum ersten Mal außerhalb des traditionellen Fastnachtswochenendes. Der Jugendmaskenzug stellt sich daher am Samstag, 16. Februar 2019 ab 12.00 Uhr wie im Vorjahr im Bereich Josefstraße, Leibnizstraße, Gartenfeldplatz, Nackstraße, Kurfürstenstraße auf.

Zugweg bleibt unverändert

Zugstrecke:

Josefstraße – Boppstraße – Kaiserstraße – Gärtnergasse – Große Bleiche/Münsterplatz – Schillerstraße – Fastnachtsbrunnen/ Schillerplatz – Ludwigsstraße – Theater/Gutenbergplatz -Schöfferstraße – Alte Universitätsstraße – Schusterstraße –Flachsmarkt

Ende des Zuges: Hintere Flachsmarktstraße (Auflösungsbereich)

Der Mainzer Verkehrsverein e.V. als Veranstalter des Jugendmaskenzuges freut sich, dass rund 3.700 kleine Närrinnen und Narren an dem neuen Termin durch die Stadt marschieren werden. Unter dem Motto: „Franzosen, Römer und Germanen, zum Leben an den Rhein hier kamen. Brachten Fleischworscht, Weck und Woi, und die Fastnacht obbedroi. Heut grüßen wir sie mit Radau und dreifach donnerndem Helau!“ wird sich der närrische Zug um 14.11 Uhr in der Mainzer Neustadt in Bewegung setzen und unter der Regentschaft des neu inthronisierten Kinderprinzen Finn I. durch die Stadt bis zum Gutenbergplatz ziehen. (Weitere Details unter http://www.jugendmaskenzug.de)

Verkehrsüberwachung /Sperrungen:

Elke Schmitt, Leiterin des Verkehrsüberwachungsamtes bittet alle Autohalter, die Beschilderungen zum vorgezogenen Jugendmaskenzug zu beachten, um vermeidbare Unannehmlichkeiten und Kosten durch Verwarnungen oder Abschleppvorgänge zu vermeiden.

Bis zum Beginn des Zuges laufen im Aufstellungsbereich, zeitgleich entlang des Zugweges als auch im weiteren Verlauf des Umzugs die Vorbereitungen und Kontrollen des Verkehrsüberwachungsamtes, um einen reibungslosen Ablauf des Jugendmaskenzuges zu ermöglichen.

„Wenn dann jedoch, trotz der Aufrufe in den Stunden zuvor, weiterhin Privatfahrzeuge im Wege stehen, müssen wir abschleppen“, verweist Elke Schmitt erneut frühzeitig darauf, die Spielregeln und Gebote der Halteverbotsschilder auch beim aktuellen Jugendmaskenzug zwei Wochen vor dem Rosenmontagszug zu beachten. Es gelte auch beim Jugendzug mithin für die Anwohner dieser Bereiche, vorausschauend bereits früh alternative Stellplätze anzusteuern.

Der Lautsprecherwagen der Verkehrsüberwachung wird zuletzt um 11.00 Uhr im Aufstellungsbereich seine Runde drehen, um – auch dort muss notfalls verwarnt oder gar abgeschleppt werden: Bitte auch hier die Halteverbotsschilder beachten und außerhalb des Areals parken!

Einige Parkhäuser nur eingeschränkt erreichbar Einige Parkhäuser mit Innenstadtlage in direkter Nähe des Jugendmaskenzuges – Kronberger Hof, Theaterparkhaus und Proviantamt – werden zwischen 13 und 16 Uhr nur eingeschränkt zu befahren sein.

LKW-Fahrverbot gilt auch beim Jugendmaskenzug!
Auch beim vorgezogenen Jugendmaskenzug (16.02.) wird die Stadt Mainz per Allgemeinverfügung (auf Basis des § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung) Lkw-Fahrverbote für die Innenstadt erlassen. Das Fahrverbot gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen.

Es gilt am Samstag, 16.02.2019 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr für das Stadtgebiet, umgrenzt von: Holzhofstraße – Weißliliengasse- Windmühlenstraße – Eisgrubweg – Pariser-Straße – Fichteplatz – Am Römerlager – Augustusstraße – Mombacher–Straße – Ostein-Unterführung – Kaiser-Wilhelm-Ring – Goethestraße – Hindenburgstraße – Bauhofstraße – Große Bleiche – Peter-Altmeier-Allee – Rheinstraße – Holzhofstraße

Die aufgeführten Straßen sind selbst nicht vom Fahrverbot betroffen. Die Sicherheitslage erfordert, dass ein Befahren der Bereiche mit Lastkraftwagen zum Schutze der Teilnehmer/innen und der Besucher/innen des Jugendmaskenzuges verhindert wird.