Wiesbaden: Festnahme eines Tatverdächtigen wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und der Verbreitung kinderpornographischer Schriften

Symbolbild Verhaftung

Wiesbaden (ots) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und das Bundeskriminalamt (BKA) haben am 24.01.2019 mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Südosthessen einen 49-jährigen Beschuldigten festgenommen, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von kinderpornographischen Schriften dringend verdächtig ist.

Der 49-jährige deutsche Staatsangehörige aus dem Main-Kinzig-Kreis steht im Verdacht, im Jahr 2018 seine 9-jährige Tochter mehrfach schwer sexuell missbraucht und Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs über eine US-amerikanische Chatplattform Dritten zugänglich gemacht zu haben.

Die Aufnahme der Ermittlungen erfolgte aufgrund von zwei Hinweisen auf den sexuellen Missbrauch eines Kindes durch einen unbekannten, mutmaßlich deutschen Verdächtigen. Nachdem die vorgeschalteten polizeilichen Ermittlungen sowie Auswertungen des Hinweismaterials ergebnislos verlaufen waren, jedoch Anhaltspunkte auf einen Tatort in Hessen ergeben hatten, leitete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im November 2018 eine hessenweite zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsfahndung an Schulen ein.

Im Zuge dieser vom Bundeskriminalamt koordinierten sogenannten “Schulfahndung” wurden Lehrkräften an Grundschulen nichtpornografische Lichtbilder der Geschädigten vorgelegt.

Der Hinweis einer Lehrkraft führte schließlich zur eindeutigen Identifizierung des Opferkindes und nachfolgend des Beschuldigten. Im Zuge der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger aufgefunden und sichergestellt werden. Der Beschuldigte wurde am 25.01.2019 der Haftrichterin am Amtsgericht Gießen vorgeführt, die gegen ihn die Untersuchungshaft angeordnet hat.

Der aktuelle Ermittlungserfolg verdeutlicht, wie wichtig das Instrument der zielgruppenorientierten Öffentlichkeitfahndung in Form der “Schulfahndung” bei der Identifizierung von Opfern sexuellen Missbrauchs und der Ermittlung von Tatverdächtigen ist. Aus ermittlungstaktischen Gründen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt bedanken sich bei allen im Rahmen der Schulfahndung beteiligten Lehrerinnen und Lehrern für die geleistete Unterstützung.