Neustadt: Halteverbot aus Brandschutzgründen

Im eingezeichneten Bereich ist Halten und Parken verboten (Quelle: Stadtverwaltung Neustadt)
Im eingezeichneten Bereich ist Halten und Parken verboten (Quelle: Stadtverwaltung Neustadt)

Neustadt an der Weinstraße – Aufgrund der Prüfung des zweiten Rettungsweges im Kreuzungsbereich der Robert-Stolz-Straße/Böhlstraße müssen temporär drei Stellplätze entlang der Straße entfallen. Grund ist, dass bereits vor geraumer Zeit auffiel, dass einige Wohnungen eines dort befindlichen Wohnhauses nur schwer mit der Drehleiter der Feuerwehr zu erreichen sind. Diese Erreichbarkeit ist erforderlich, um den sogenannten zweiten Rettungsweg sicherzustellen. Um mit dem Drehleiterfahrzeug näher an das Gebäude heranfahren zu können, wurden zunächst einige Parkstände entlang der öffentlichen Straße mit einem Haltverbot belegt.

Die Feuerwehr hat am 16.01.2019 die sogenannte „Anleiterbarkeit“ geprüft. Dies war notwendig um herauszufinden, ob ein Rettungseinsatz auch bei geparkten Autos ohne Behinderung möglich ist. Das Ergebnis der Anleiterbarkeitsprüfung beinhaltet nun ein dauerhaftes Halteverbot in der Robert-Stolz-Straße und der Böhlstraße, angrenzend zum Anwesen Robert-Stolz-Straße 19.

In der 4. Kalenderwoche 2019 werden die Verkehrsschilder durch die Mitarbeiter des Bauhofes auf Grundlage einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt.

Die Stadt ist sich des dort bestehenden hohen Parkdrucks bewusst. Die Maßnahme ist aber im Sinne der Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner erforderlich.