Kreis Bad Kreuznach: Kreisnotizen

Kreis Bad Kreuznach – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Stellungnahme des 1. Kreisbeigeordneten Hans-Dirk Nies zur Pressemitteilung der Stadtverwaltung Bad Kreuznach zum Thema Müllentsorgung

Vorab muss festgehalten werden, dass die Glascontainer nicht zum Aufgabenbereich des Abfallwirtschaftsbetriebes gehören. Gegenteilige Behauptungen der Stadt Bad Kreuznach sind schlichtweg falsch. Die Glascontainer gehören vielmehr zum Dualen System, die damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Einsammlung von Glas als Verpackungsmaterial nachkommen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb koordiniert die Standplätze mit den Gemeinden und ist Ansprechpartner bei Fragen. Bürgermeister Heinrich hat im letzten Jahr den Vertrag über die Glascontainer gekündigt. Er forderte das 10-fache von dem, was bisher gezahlt wurde. Die Konsequenz daraus wäre gewesen, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb einen sechsstelligen Betrag aus den Gebühren hätte aufwenden müssen, obwohl es nicht seine Aufgabe ist. Rechtlich unzulässig und im Verhältnis zu den übrigen Gemeinden nicht zu rechtfertigen. „Wieso soll der Stadt Bad Kreuznach das 10-fache pro Stellplatz gezahlt werden, wie den übrigen Gemeinden im Landkreis, so Nies.“ Die Entsorgung von illegalem Müll an und um die Glascontainerstellplätze obliegt nach § 16 Abs. 3 Landesabfallwirtschaftsgesetz den Gemeinden und Städten.

Ein Versuch zur Einigung unter Beteiligung des zuständigen Dualen Systems ist an den überspannten Forderungen der Stadt Bad Kreuznach gescheitert. Damit bestand die Gefahr, dass es ab dem 1. Januar 2019 in der Stadt Bad Kreuznach keine Glascontainer mehr geben würde. „Erst mit Kontakt zum Beigeordneten Schlosser konnte durch eine Genehmigung für das Aufstellen von Containern sichergestellt werden, dass es weiterhin Standplätze gibt. In dieser Genehmigung ist klar geregelt, dass der Landkreis die Plätze regelmäßig von typischen Verunreinigungen, wie z.B. Glasscherben und beigestellten Glasflaschen, reinigt. Zwischenzeitlich ist eine Firma mit der regelmäßigen Reinigung beauftragt worden und führt dies auch aus. Was sonstigen illegalen Müll anbetrifft – insbesondere hier die von der Stadt angesprochenen Plastiksäcke, Sperrabfälle und Kartonagen – bleibt es bei der gesetzlichen Zuständigkeit nach § 16 Abs. 3 Landesabfallwirtschaftsgesetz. D. h., die Stadt Bad Kreuznach ist zuständig für die Beseitigung.“

Damit wird die Stadt Bad Kreuznach genauso behandelt wie 2000 Gemeinden in Rheinland-Pfalz bzw. über 100 Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach. Die Zuständigkeit für die Beseitigung der illegalen Müllablagerungen ist der Stadt Bad Kreuznach auch bekannt. Bürgermeister Heinrich hat gezielt im Schriftwechsel auf eine Aufgabenübernahme durch den Landkreis gedrungen, denn ohne diese „ist die Stadt wieder in der Reinigungspflicht“. „Als Vertreter des Landkreises kann ich einer solchen Forderung nicht nachgeben. Dann müsste ich alle Gemeinden hiervon befreien – was sowohl tatsächlich als auch rechtlich nicht möglich wäre, ohne dass die Gebührenzahler deutlich belastet würden, so Nies.“

Immer wieder gibt es in Stadt Bad Kreuznach als auch im Landkreis Bad Kreuznach Beistellungen. Diese werden von den Ladern auf den Müllfahrzeugen erfasst und anschließend in der Verwaltung überprüft, ob die betreffenden Grundstücke über ein ausreichendes Tonnenvolumen verfügen. Wenn das nicht der Fall ist, wird der Eigentümer auf diesen Umstand hingewiesen und er muss eine größere Tonne nehmen. Bei klaren Verstößen erfolgt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.

„Die Beistellungen werden nicht mit abgefahren. Die Verursacher bekommen einen Hinweis, dass der Müll ordnungsgemäß durch eine Mülltonne bzw. einen gebührenpflichtigen Müllsack zu entsorgen ist, so Nies.“ Bei mehrfacher Wiederholung wird der Eigentümer angeschrieben und aufgefordert, die unzulässigen Beistellungen zu unterlassen. Ansonsten muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren gerechnet werden. „Diese Fälle kommen vor, aber 99,9 % der Bürger des Landkreises halten sich an die gesetzlichen Verpflichtungen – so dass diese Ordnungswidrigkeitsverfahren die klare Ausnahme sind“, sagt Nies.

Immer wieder wird von Herrn Bürgermeister Heinrich der Vorwurf erhoben, in der Stadt Bad Kreuznach gäbe es kein ausreichendes Tonnenvolumen für Müll. Die Stadt Bad Kreuznach hat dem Abfallwirtschaftsbetrieb in der Vergangenheit eine Liste von ca. 500 Adressen übersandt, bei denen es angeblich kein ausreichendes Müllvolumen gibt. Diese Liste wurde durch das Unternehmen Lehnert erstellt.

Die Überprüfung der Adressen hat ergeben, dass ca. 80% der Angaben falsch waren. Es waren Gewerbetreibende aufgeführt, die nachweislich seit Jahren ausreichend mit Mülltonnen versorgt waren. Bei den übrigen 20% wurde überwiegend nur die Anmeldung eines weiteren Betriebes unterlassen, ohne dass hierdurch eine zusätzliche Mülltonne bzw. größere Mülltonnen erforderlich waren. „Der Erfolg dieser Liste muss ich als dürftig bewerten, ohne dem beauftragten Unternehmen einen Vorwurf machen zu können. Wer ohne rechtliche Legitimation Erhebungen durchführt, bekommt nicht unbedingt die Wahrheit heraus, zumal es an einem Abgleich mit Daten aus dem Einwohnermeldeamt bzw. der Daten des Abfallwirtschaftsbetriebes gefehlt hat.“ Was sonstige illegale Müllablagerungen an und auf öffentlichen Straßen oder Plätzen angeht, so ist für deren Beseitigung die Stadt Bad Kreuznach zuständig; egal um welchen illegalen Müll es sich handelt – Hausmüll, Sperrmüll, Papier, Bioabfall oder gelber Sack. Nach den vorgenannten Vorschriften muss die Stadt diesen Abfall einsammeln und zu unserem Wertstoffhof bringen. Kosten für die anschließende Müllverarbeitung werden nicht erhoben. Auch hier wird die Stadt Bad Kreuznach gleich wie alle Gemeinden im Landkreis Bad Kreuznach behandelt. Außerdem gibt es gesetzliche Vorgaben und Satzungsbeschlüsse des Kreistages.

Daher die eindringliche Aufforderung:

  1. Nach dem verlorenen Prozess zur Einbindung der Stadt Bad Kreuznach in die Abfalleinsammlung nicht weiter in die „Motzecke“ stellen und den Abfallwirtschaftsbetrieb ständig mit unzutreffenden Behauptungen beschimpfen.
  2. Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Beseitigung von illegalem Müll erfüllen, denn die Bürger haben ein Anrecht darauf.