Frankfurt: UEFA verhängt Teil-Ausschlussstrafe zur Bewährung und Geldstrafe gegen Eintracht Frankfurt

Frankfurt am Main – Die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer hat Fußball-Bundesligist Eintracht Frankfurt mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro sowie einer Ausschlussstrafe für das nächste Auswärtsspiel in einem UEFA-Pflichtspielwettbewerb belegt, die für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Kammer sanktionierte damit die Vorfälle im Rahmen des Europa League-Auswärtsspiels bei S.S. Lazio am 13. Dezember 2018, bezog aber auch die wiederholten, überwiegend pyrotechnischen Vergehen in den übrigen Spielen der Gruppenphase strafschärfend mit ein.

„Es ist die erwartet harte Strafe und gleichzeitig eine letzte Chance, die man uns gibt. Wir werden in den kommenden Tagen die Entscheidungsgründe der Kommission prüfen und das weitere Vorgehen abstimmen, wobei die Einleitung eines Berufungsverfahrens aufgrund der ausgesprochen geringen Erfolgsaussichten eher unwahrscheinlich ist.“, sagt das zuständige Eintracht-Vorstandsmitglied Axel Hellmann, der einen klaren Appell an die eigene Fanszene richtet:

„Wenn wir in den kommenden Wochen und der näheren Zukunft wieder Fußballfeste auf europäischem Boden mit all unserer Reiselust, Begeisterung und Kreativität feiern wollen, dürfen wir uns nichts mehr erlauben, von Vorfällen wie in Rom ganz zu schweigen. Das musste uns schon unmittelbar nach dem Spiel am 13. Dezember klar sein – jetzt hat es jeder schwarz auf weiß.“

Informationen zur Vergabe der Auswärtskarten für das Spiel in Charkiv am 14. Februar 2019 folgen in der kommenden Woche.