Rhein-Neckar-Kreis: Kreisnotizen

Symbolbild Tunnel (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Symbolbild Tunnel (Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Rhein-Neckar-Kreis – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Straßentunnel im Rhein-Neckar-Kreis: Regelmäßige Wartungs- und Reinigungsarbeiten gewährleisten Sicherheit

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 10. Januar 2019

Saukopftunnel Weinheim - Fotos: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Saukopftunnel Weinheim – Fotos: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Das Straßenbauamt des Rhein-Neckar-Kreises ist für die Sicherheit im Hollmuthtunnel Neckargemünd, im Saukopftunnel Weinheim, im Branichtunnel Schriesheim und im Tunnel entlang der Bundesstraße (B) 535 Schwetzingen zuständig. Mehr als 9,8 Tunnelkilometer betreut es derzeit.

Turnusgemäß stehen auch im Jahr 2019 wieder Reinigungs- und Wartungsarbeiten an, die eine Sperrung der Tunnel erforderlich machen. Während dieser Termine werden alle notwendigen Maßnahmen abgearbeitet, um den Verkehrsbereich im Tunnel in den Hauptverkehrszeiten vollumfänglich und störungsfrei betreiben zu können: Die Überprüfung der Brandmelde- und Lüftungstechnik, der Notruf- und Notbeleuchtungssysteme, der Energieversorgung, der Verkehrstechnik, der Löschwasseranlagen, der Funkanlagen und der Zentralen Leittechnik. Außerdem werden notwendige Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen durchgeführt und die technischen Ausrüstungsgegenstände, der Tunnel und seine Entwässerungssysteme gereinigt.

Pendler finden eine Übersicht der turnusgemäßen Sperrungen 2019 auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/strassentunnel. Darüber hinaus kann es zu weiteren Sperrungen kommen – etwa bei Pannen oder Unfällen.

Neben all den baulichen und technischen Sicherheitsvorkehrungen hängt die Tunnelsicherheit auch maßgeblich vom Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ab: Durch eine angepasste und umsichtige Fahrweise können sie zur Sicherheit bei der Fahrt durch den Tunnel beitragen.

„Brenzlige Situationen entstehen meist durch Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer“, weiß Tunnelsicherheitsbeauftragter Benjamin May vom Straßenbauamt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis. So mussten die Mitarbeiter der Behörde vermehrt gefährliche Überhol- und Wendemanöver im und vor dem Tunnel registrieren, oder zweckentfremdete Nothaltebuchten, die für Pausen oder um Telefonate genutzt werden.

Um sich und andere nicht zu gefährden, rät May, schon beim Hineinfahren in den Tunnel ggf. die Sonnenbrille abzunehmen, den Verkehrsfunk und das Abblendlicht einzuschalten und die Ampeln und Verkehrszeichen zu beachten.

Bei längerem Stillstand durch einen Stau sei es wichtig, im Wagen sitzen zu bleiben, Sicherheitsabstand zum vorderen Wagen zu halten, eine Rettungsgasse zu bilden, die Fenster zu schließen, die Lüftung abzustellen und den Motor abzuschalten, um Abgase zu vermeiden. Muss der Wagen aus irgendeinem Grund verlassen werden, bleibt der Zündschlüssel stecken. Auf diese Weise kann das Fahrzeug später vom Rettungs- oder Pannendienst bewegt werden. Das gilt auch im besonders schlimmen Fall, dem Ausbruch eines Feuers. Bei einem gerade erst aufflammenden kleinen Feuer kann man versuchen, dieses mit den vorhandenen Feuerlöschern in den Notrufstationen zu löschen. „Ansonsten verlässt man schnellstmöglich den Tunnel über den nächsten Fluchtausgang, der entgegen der Rauchbewegung liegt“, so der Tunnelfachmann. „Sollten Sie Hilfe benötigen, dann nutzen Sie bitte das Telefon einer Notrufstation, nicht das Handy.“ May erklärt auch warum: „Das Personal der Tunnelüberwachung erkennt so rund um die Uhr, also 24 Stunden lang, automatisch den Standort und kann umgehend die richtigen Maßnahmen einleiten.“

Außerdem sollte man sich bei der Durchfahrt durch den Tunnel die Sicherheitseinrichtungen einprägen um diese im Notfall nutzen zu können. Ganz besonders sollte man auf die Lautsprecherdurchsagen achten. Diese enthalten wichtige Informationen und Anweisungen, denen Folge zu leisten ist, um sich und andere zu schützen. Und nicht zuletzt gilt: „Retten Sie Ihr Leben, nicht Ihr Fahrzeug!“

Einfahrt zur Muthstraße gesperrt

Stadt Sinsheim

Aufgrund umfangreicher Arbeiten an dem Neubau auf dem ehemaligen Zweydinger-Gelände wird die Muthstraße in diesem Bereich auf eine Fahrbahn verengt. Die Zufahrt von der Dührener Straße in die Muthstraße ist deshalb ab sofort bis Montag, 14.01.2019, gesperrt. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Muthstraße über die Jahnstraße oder die Hauptstraße / Friedrichstraße anzufahren.

„Was Sie über Vorsorgevollmacht & Co. wissen sollten“ – Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 31. Januar 2019 in Hemsbach

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 10. Januar 2019

Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Donnerstag, 31. Januar 2019, 17 Uhr im Gewölbekeller des Rathauses in Hemsbach, Schlossgasse eine Informationsveranstaltung an. Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantwortet der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Tillmann Schönig.

Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per Mail an Nicole.Falk@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten. Der Eintritt ist frei.

Rechtzeitige Anmeldung für die Betreuungsangebote des Schülerhorts an der Dr. Weiß-Grundschule und den Randzeitbetreuungen an beiden Eberbacher Grundschulen im Schuljahr 2019/20

Stadt Eberbach

Die Stadt Eberbach unterhält an beiden Grundschulen den Unterricht ergänzende Betreuungsangebote, die sich an deren Schülerinnen und Schüler sowie an jene des Sozialpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums an der Dr. Weiß-Schule richten.

Diese als freiwillige Aufgabe betriebenen Einrichtungen ermöglichen eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler vor und nach dem Unterricht. Zudem wird, abgesehen von ca. 27 Schließungstagen im Schuljahr, eine durchgehende Ferienbetreuung angeboten. Die Stadt Eberbach leistet somit einen über die Landeskonzeption hinausgehenden Beitrag zur verlässlichen Grundschule.

Die Betreuungszeiten und Elternbeiträge der Einrichtungen lauten wie folgt:

Randzeit an der Steige-Grundschule

7:15 Uhr bis 8:45 Uhr 12:05 Uhr bis 13:05 Uhr

Regelbeitrag derzeit monatlich 40 €

Randzeit an der Dr. Weiß-Grundschule

7:00 Uhr bis 8:45 Uhr 12:05 Uhr bis 14:00 Uhr

Regelbeitrag derzeit monatlich 50 €

Schülerhort an der Dr. Weiß-Grundschule

7:00 Uhr bis 8:45 Uhr 12:05 Uhr bis 17:30 Uhr

Der Regelbeitrag ist nach dem Haushaltseinkommen gestaffelt und liegt derzeit zwischen 50 € und 200 € (zzgl. Essensgeld).

Während der Betreuungszeit werden die Kinder unter der Anleitung von qualifiziertem Personal fachgerecht betreut. Hierzu gehören Bastelarbeiten, Spiele sowie sportliche Aktivitäten. Im Schülerhort an der Dr. Weiß-Grundschule wird darüber hinaus noch ein pädagogisch erweitertes Angebot mit Hausaufgabenbetreuung und warmem Mittagessen angeboten.

Zur Bedarfsplanung der notwendigen Plätze bittet die Stadtverwaltung jene Eltern, welche das Angebot in Anspruch nehmen wollen, ihr(e) Kind(er) in der Zeit vom 01.02.2019 bis 31.03.2019 im Rathaus der Stadt Eberbach, Hauptamt, Frau Saskia Dietz (Tel. 06271/87-220, E-Mail saskia.dietz@eberbach.de) oder Herr Robin Uhrig (Tel. 06271/87-207, E-Mail robin.uhrig@eberbach.de) Leopoldsplatz 1, 69412 Eberbach, anzumelden.

Anmeldeformulare liegen auch in den Sekretariaten der Grundschulen bereit oder können auf der Homepage der Stadt Eberbach (www.eberbach.de) unter der Rubrik

Leben/Familie/Kinderbetreuung/Schülerhort bzw. Randzeitbetreuung

heruntergeladen werden. Falls Sie sogleich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen wollen, können Sie dies dort ebenfalls abrufen. Zudem sind dort weitere Informationen einsehbar.

Die Stadt Eberbach ist bestrebt, alle Anmeldungen berücksichtigen zu können. Allerdings sind die Platzkapazitäten begrenzt und können im laufenden Schuljahr nicht beliebig verändert werden. Daher bittet die Stadtverwaltung alle Eltern frühzeitig ihre Kinder anzumelden, um möglichst alle Elternwünsche bei der Planung des Schuljahrs 2019/20 berücksichtigen zu können und somit Über- und Unterkapazitäten zu vermeiden.

Die Stadtverwaltung dankt allen Eltern im Voraus für Ihre Mithilfe.

Alfred Graf von Oberndorff: Ein Edinger schreibt Weltgeschichte – Vortragsreihe des Kreisarchivs startet am 17. Januar

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 03. Januar 2019

Auch in diesem Jahr dürfen sich historisch Interessierte wieder über ein spannendes Vortragsprogramm freuen, das das Kreisarchiv des Rhein-Neckar-Kreises gemeinsam mit der VHS Ladenburg-Ilvesheim e.V. und dem Heimatbund Ladenburg anbietet.

Die Reihe startet am Donnerstag, 17. Januar 2019, um 19:30 Uhr im Domhof Ladenburg, Hauptstraße 7, mit einem Vortrag von Dr. Dirk Hecht, der sich an diesem Abend mit der Biografie von Albert Graf von Oberndorff (1870 – 1963) befasst.

Alfred Graf von Oberndorff war Spitzendiplomat im späten Kaiserreich und in der frühen Weimarer Republik. Höhepunkt seiner diplomatischen Karriere war die Mitunterzeichnung des Waffenstillstandsvertrages am 11. November 1918 bei den Waffenstillstandsverhandlungen im Wald von Compiègne, an denen er als Vertreter des Auswärtigen Amtes teilnahm. Das brachte ihm den Hass der rechtsgerichteten Nationalisten ein, welche die Friedensmacher als „Novemberverbrecher“ brandmarkten. Dies prägte sein späteres Leben.

Als Diplomat hat Oberndorff an vielen Stellen der Welt Dienst getan. Herauszuheben sind seine Gesandtschaftsposten während des Ersten Weltkrieges in Norwegen und Bulgarien sowie, im Anschluss an den Krieg, in Polen. Nachdem er 1921 aus dem Auswärtigen Amt ausgeschieden war, widmete er sich der deutsch-französischen Versöhnung. Er war Mitbegründer des Deutsch-Französischen Studienkomitees, das die Annäherung der wirtschaftlichen, kulturellen und administrativen Eliten zur Aufgabe hatte. Oberndorff „floh“ vor den Nationalsozialisten erst ins Saarland und schließlich nach Luxemburg. Er starb 92-jährig in Heidelberg.

Zur Vortragsveranstaltung sind alle Interessierten bei freiem Eintritt herzlich eingeladen.