Kreis Kusel: Sperrung des Glans für Kleinfahrzeuge

Sperrung des Glans - Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)
Sperrung des Glans - Übersichtskarte (Quelle: SGD Süd)

Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat per Allgemeinverfügung auch über den 31. Dezember 2018 hinaus das Befahren des Glans mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb verboten.

Damit sind bis auf weiteres Boote, insbesondere Kanus, auf dem Glanabschnitt zwischen Lauterecken und der Kreisgrenze Landkreis Kusel zwischen Odenbach und Meisenheim untersagt.

Im Laufe der Zeit hat sich hier ein überalterter Baumbestand aus vornehmlich Weiden, Pappeln, Erlen und Eschen mit verschiedensten Schadbildern an den Bäumen entwickelt. Mehrere Gutachten zur Bewirtschaftung des uferbegleitenden Baumbestandes, insbesondere unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher Aspekte, aber auch der Belange des Kanutourismus haben gezeigt, dass nahezu 600 Bäume eine akute unmittelbare Gefährdung für Leben und Gesundheit darstellen. Dieser Gefahr könnte nur durch Maßnahmen an den betroffenen Bäumen begegnet werden (Fällung, Kronenschnitt, Baumsicherung).
Eine Fällung dieser Bäume ist jedoch nicht möglich, da dieser Glanabschnitt eine hohe bis sehr hohe ökologische Wertigkeit aufweist. Circa 80 Prozent der Bäume haben eine hohe artenschutzrechtliche Bedeutung.

Die Fällung der Bäume hätte einen Verlust an Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie von Winterquartieren für zahlreiche europarechtlich geschützte Vogel- und Fledermausarten zur Folge.

Derartige Eingriffe in Natur und Landschaft sind nicht zulässig. Aufgrund des fortschreitenden Alterungsprozesses des übrigen Baumbestandes ist zudem davon auszugehen, dass weitere Schadbäume hinzukommen.

Weitere Infos und die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage der SGD Süd.