Neustadt: Aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 06.12.2018

Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 06.12.2018 hat der Hauptausschuss in der öffentlichen Sitzung den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2019 vorberaten.

Ebenfalls im öffentlichen Teil wurden die Satzungsänderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung sowie die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vorberaten.

Ebenso das Konzept zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes.

Öffentlicher Teil:

Erhöhung der Finanzierung des Naturkindergartens der Prot. Stiftskirchengemeinde
Der Hauptausschuss hat einstimmig der Erhöhung des Investitonskostenzuschusses für die Schaffung und den Betrieb des Naturkindergartens der Protestantischen Stiftskirchengemeinde um bis zu maximal 10.000 Euro zugestimmt. Die Stadt hatte der Prot. Stiftskirchengemeinde bereits die Übernahme eines einmaligen Investitionskostenzuschusses in Höhe von bis zu 30.000 Euro zugesichert.
Mit der beschlossenen Erhöhung beteiligt sich die Stadt an den aufgrund der erhöhten Anforderungen der Unfallkasse gestiegenen Kosten, damit die Neustadter Kinderbetreuungslandschaft um ein weiteres attraktives Angebot ergänzt werden konnte. Das Projekt war bereits am 01.08.2018 erfolgreich gestartet.

Nicht-öffentlicher Teil:

Kauf eines Grundstückes an der Robert-Stolz-Straße
Der Hauptausschuss beschließt einstimmig den Kauf eines Grundstücks an der Robert-Stolz-Straße, welches momentan als Weinberg genutzt und verpachtet ist.

Vergabe der Arbeiten zum Unterhalt der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile für 2019 und optional 2020
Ebenso einstimmig wurden die Arbeiten zum Unterhalt der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet einschließlich aller Ortsteile für 2019 und optional für 2020 an eine Firma aus Landau vergeben.
An der öffentlichen Ausschreibung hatten sich zwei Bieter beteiligt. Die Stadt hat sich das Recht vorbehalten den Auftrag auf ein oder zwei Jahre zu vergeben.