Kreis Bad Dürkheim: Die Polizei-News

Kreis Bad Dürkheim – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Bad Dürkheim – Geschwindigkeitskontrollen, Betrunkene Fahrzeugführer festgestellt

Bad Dürkheim (ots) – Am 19.11.18, wurde die Polizeiinspektion Bad Dürkheim durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik unterstützt. Diese führten von 14:00 – 15:00 Uhr in der Fronhofallee, von 15:15 – 16:15 Uhr, in der Gundheimer Gasse und von 17:00 – 18:00 Uhr in der Mannheimer Straße Laser-Kontrollen durch.

In der Frohnhofallee hielten sich alle Verkehrsteilnehmer an die erlaubten 30 km/h. In der Gundheimer Gasse wurden insgesamt 18 gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 50 km/h, die mit 35,- Euro Verwarnungsgeld geahndet wurde. In der Mannheimer Straße wurden zwei Verkehrsteilnehmer vom „Laserstrahl“ erfasst, die schneller als die erlaubten 50 km/h gefahren waren. Hier betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 59 km/h. Dies wurde mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro sanktioniert. Weiterhin wurde in der Gundheimer Gasse ein Verkehrsteilnehmer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde bei dem 73-jährigen Fahrzeugführer Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 0,6 Promille, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

In der Mannheimer Straße wurde ebenfalls ein alkoholisierter Fahrzeugführer angetroffen. Der ebenfalls freiwillig durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 0,7 Promille. Weiterhin wurde festgestellt, dass der rechte Fuß des 54-jährigen Fahrzeugführers eingegipst war. Ein ordnungsgemäßes Betätigen der Fahrzeugpedale an dem Schaltwagen war somit nicht mehr möglich. Auch konnte er keinen Führerschein vorweisen, da ihm dieser bereits entzogen worden war. Seine Ehefrau, die mit ihm unterwegs war, muss ebenfalls mit einer Anzeige rechnen, da sie als Fahrzeughalterin das Verhalten ihres Mannes geduldet hat.