Kreis Mainz-Bingen: „Notfallversorgung steht an erster Stelle, aber Krankenfahrten werden gewährleistet“

Ingelheim – „Die Notfallversorgung und damit Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger muss an erster Stelle stehen“, macht Landrätin Dorothea Schäfer hinsichtlich der Diskussion um das Verbot von Krankenfahrten mit Rettungsmitteln deutlich. Es könne nicht sein, dass Rettungsmittel, die bei Schlaganfall, Herzinfarkt oder Verkehrsunfällen dringend benötigt werden, unter Umständen nicht verfügbar sind, da diese gerade eine Krankenfahrt durchführen. Hierzu muss es eine Übergangsreglung geben.

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst der Rettungsdienstbereiche Mainz-Rheinhessen und Bad Kreuznach, Dr. Guido Scherer, hatte kürzlich unter anderem die Leitstelle Mainz angewiesen, Krankenfahrten nicht weiter mit Rettungs- oder Krankenwagen durchführen zu lassen. Rettungswagen werden ausschließlich für die Versorgung und den Transport von medizinischen Notfällen vorgehalten. „Die Versorgung von Notfällen muss absoluten Vorrang haben“, sagt der Ärztliche Leiter Rettungsdienst.

Nach geltendem Recht dürfen sogenannte Krankenfahrten von Patienten, die während der Fahrt keinerlei medizinische Hilfe benötigen, in den speziell für Notfälle ausgerüsteten Rettungswagen nicht transportiert werden. Dies gelte auch für die ebenfalls mit medizinischem Gerät ausgestatteten und mit speziell geschulten Rettungssanitätern besetzten Krankentransportwagen. In diesen dürfen ausschließlich qualifizierte Krankentransporte durchgeführt werden, bei denen Patienten kontinuierlich medizinisch überwacht und betreut werden müssen. „Wenn ein Rettungs- oder Krankentransportwagen im Ernstfall nicht direkt zur Verfügung steht und somit einige Minuten zu spät ankommt, kann dies beispielsweise bei Patienten mit Herzinfarkt oder Schlaganfall gravierende Folgen haben“, macht Scherer deutlich.
„Leider hat die öffentliche Diskussion der vergangenen Tage zu Verunsicherungen der Bürgerinnen und Bürger geführt“, sagte Dorothea Schäfer. Mittlerweile konnten mit dem Innenministerium die drängenden Fragen, wie es denn nun weiter geht, geklärt werden. „Niemand bleibt zuhause stehen, die Krankenfahrt wird – sofern sich innerhalb einer halben Stunde für die Betroffenen keine andere Möglichkeit zum Transport finden lässt – übergangsweise auch weiter vom Rettungsdienst durchgeführt“, sagte der Ärztliche Leiter Rettungsdienst. Hierzu müssten sich die Betroffenen nach dem Telefonat mit Dr. Scherer, der zunächst alle ärztlichen Verfügungen für einen Krankentransport prüft, erneut bei der Leitstelle melden.

„Derzeit fehlen in unserem Landkreis noch die gesammelten Kontakte zu Unternehmen, die Krankenfahrten vornehmen. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Überblick über die vorhandenen Anbieter zu geben, wird auf der Internetseite der Kreisverwaltung in Kürze eine entsprechende Rubrik eingerichtet. Die Leitstelle soll die Anrufer auf diese Rubrik hinweisen: „Ich bin zuversichtlich, dass nach der Eingewöhnungsphase bald wieder Normalität zu diesem Thema einkehrt“, sagte Dr. Guido Scherer.

Hintergrund:
Bei einer Prüfung ist deutlich geworden, dass viele sogenannte Krankenfahrten, bei denen Patienten und behinderte Menschen etwa zu Untersuchungen zum Arzt, zur Dialyse oder in die Klinik gebracht wurden, in Rettungswagen oder Krankentransportwagen vorgenommen wurden. Eine medizinische Betreuung während der Fahrt ist dabei aber nicht nötig gewesen, sodass die Patienten entweder durch Angehörige, ein Taxi oder ein so genanntes „Krankenfahrt“-Unternehmen transportiert werden. Die Übernahme der Kosten müssen diese Patienten mit ihrer Krankenkasse klären.

Info:
In den kommenden Wochen sollen auf der Homepage des Kreises unter www.mainz-bingen.de Anbieter von sogenannten Kranken- und Behindertenfahrten aufgeführt werden. Anbieter haben die Möglichkeit, sich an die Kreisverwaltung zu wenden, um in der Datenbank aufgenommen zu werden.