Kronau: Schwerer Unfall auf der A5 – Polizei und Feuerwehr fassungslos – Rettungsgasse funktionierte nicht – Sehr viele Verstöße

Rettungsgasse
Rettungsgasse

Kronau – Beamte des Messdienstes der Verkehrspolizei registrierten sehr viele Verstöße. Das Nichteinhalten der Rettungsgasse kann Menschenleben kosten.

Schwerer LKW-Unfall am Stauende auf der A5 – Mangelnde Rettungsgasse bei der Anfahrt – Wie bilde ich eine Rettungsgasse?

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe

Kronau (ots) – Durch den Rückstau des morgendlichen Brandeinsatzes auf der BAB5, kam es am Mittwochmittag gegen 12.35 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall am Stauende, bei welchem der 46-Jährige Fahrer eines Klein-LKW lebensgefährlich verletzt wurde.

Die Freiwilligen Feuerwehren aus Waghäusel und Kronau wurden am Mittwochmittag gegen 12.35 Uhr zu einem schweren LKW-Unfall auf die Bundesautobahn BAB5 zwischen der AS Kronau und dem Rasthof Bruchsal alarmiert.

Der 46-Jährige Fahrer eines Klein-LKW befuhr die BAB5 auf der rechten Fahrspur in Fahrtrichtung Basel. Zwischen der AS Kronau und dem Rasthof Bruchsal übersah er vermutlich das Stauende und krachte in das Heck eines vor ihm stehenden Sattelzuges. Der Aufprall war hierbei so enorm, dass die Fahrerkabine des Klein-LKW massiv eingedrückt wurde.

Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte war der 46-Jährige schwer im Fahrzeug eingeklemmt. Ersthelfer hatten bereits ganze Arbeit geleistet und versucht einen Zugang zum Fahrer zu bekommen und diesen zu betreuen.

Mit hydraulischem Rettungsgerät, dem Rettungszylinder und der Seilwinde konnte der Fahrer schließlich mit lebensgefährlichen Verletzungen gerettet werden. Er kam anschließend mit dem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik.

Die Freiwilligen Feuerwehren aus Kronau und Waghäusel waren mit einem Rüstzug und 25 Einsatzkräften im Einsatz. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen, einem Notarzt und dem Rettungshubschrauber unter der Leitung des organisatorischen Leiters Daniel Bauer vor Ort. Die Polizei war mit mehreren Streifenwagen vor Ort.

Probleme bereitete mal wieder die Rettungsgasse. Sattelzüge standen dicht aneinandergereiht auf der mittleren und linken Fahrspur. Wohnmobile teilweise auf der linken Fahrspur. Für die Einsatz- und Rettungskräfte, sowie Bergefahrzeuge war teilweise kaum ein Durchkommen möglich. Warum die Bildung einer Rettungsgasse noch immer ein so großes Problem darstellt, bleibt ein Rätsel.

Bildung einer Rettungsgasse:

  • Sie befinden sich auf der linken Fahrspur? Dann weichen Sie soweit es Ihnen möglich ist, nach links aus!
  • Sie befinden sich auf einem der übrigen Fahrspuren (mittlere, rechte)? Dann weichen Sie soweit es Ihnen möglich ist, nach rechts aus!
  • Lastwagen und Wohnmobile sind bei Stau oder stockendem Verkehr auf der mittleren Fahrspur ein absolutes Hindernis zur Bildung einer Rettungsgasse!
  • Die Rettungsgasse ist zu bilden, sobald der Verkehr stockt. Nicht erst, wenn das Einsatzfahrzeug angefahren kommt!
  • Autofahrer und Mitfahrer, sowie Motorradfahrer haben in der Rettungsgasse nichts zu suchen. Auch Autotüren sollten nicht geöffnet werden, sodass diese in die Rettungsgasse hineinragen!
  • Wenn die Einsatzkräfte: Egal ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei auf dem Weg zu einem Einsatz sind, entscheiden oftmals Sekunden über Leben und Tod. Wenn jeder Fahrer ein bisschen mithilft, dann kann letztendlich ALLEN geholfen werden! Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Dazu teilt die Polizei ebenfalls mit

Bruchsal/A5 (ots) – Ein auf dem Standstreifen zwischen den Anschlussstellen Bruchsal und Karlsruhe-Nord brennender Lkw sorgte am Mittwochmorgen auf der Autobahn 5 für einen langen Stau. Beamte der Verkehrspolizei des Video- und Messdienstes nahmen dies zum Anlass, die Einhaltung der Rettungsgasse zu überwachen.

Zwischen 08.45 Uhr und 09.30 Uhr stellten die Verkehrspolizisten zwischen den Anschlussstellen Kronau und Bruchsal 62 Pkws und 48 Schwerfahrzeuge fest, die die Rettungsgasse nicht gebildet hatten. 16 Pkws sowie 12 Schwerfahrzeuge nebst zwei Omnibussen behinderten gar die Rettungsfahrzeuge. Hierzu beträgt die zu erwartende Bußgeldhöhe insgesamt rund 33.000 Euro, vorausgesetzt, alle Verstöße können beispielsweise auch im Ausland verfolgt werden.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass es für größere Rettungsfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten unmöglich gewesen wäre, die Rettungsgasse zu befahren. Selbst mit dem Pkw war die Durchfahrt teilweise bis auf wenige Zentimeter links und rechts neben den Außenspiegeln verengt.

Bei Staubildungen auf der Autobahn 5 in Gegenrichtung sei die Rettungsgasse indessen überwiegend eingehalten worden. Dort wurden daher keine entsprechenden Überwachungsmaßnahmen durchgeführt.