Quelle: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis
Quelle: Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

MOSBACH – Im Amtsblatt der Gemeinde Mudau wurden die Teilnehmer der Flurneuordnung Mudau-Reisenbach zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft eingeladen auf Montag, den 29.10.2018, um 20.00 Uhr in die alte Schule in Mudau-Reisenbach, Gaimühler Straße 22. Auf diesen Termin wird nochmals hingewiesen!.

Während der Flurneuordnung kann nicht jeder einzelne Teilnehmer zu den Angelegenheiten gefragt werden, die das ganze Gebiet der Flurneuordnung betreffen. Deshalb werden Ansprechpartner gebraucht, die das Vertrauen aller an der Flurneuordnung beteiligten Eigentümer und Erbbauberechtigten haben. Hierzu wird der Vorstand gewählt, der aus fünf Mitgliedern besteht. Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter gewählt. Somit sind insgesamt 10 Personen zu wählen. Mindestens ein Vorstandsmitglied und ein Stellvertreter dürfen keine Eigentümer oder Erbbauberechtigte im Flurneuordnungsgebiet sein; sie müssen unbeteiligt sein.

Wahlvorschläge können noch Wahlvorschläge können bis zum 26.10.2018 beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Flurneuordnung und Landentwicklung, Präsident-Wittemann-Straße 16, 74722 Buchen, oder per E-Mail (PoststelleNeckar-Odenwald-Kreis@lgl.bwl.de) ein-gereicht und am Wahlabend vorgebracht werden!

Für den Wahlgang ist wichtig:

  1. Teilnehmer sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigte innerhalb des Flurneuordnungsgebietes!
  2. Alle Teilnehmer ab 18 Jahre sind wahlberechtigt!
  3. Schriftliche Bevollmächtigung für die Wahl ist möglich!
  4. Jeder anwesende Teilnehmer oder Bevollmächtigte darf nur einen Stimmzettel abgeben, egal wie viele Grundstücke er hat und egal wie viele andere Teilnehmer er durch Vollmacht vertritt.

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis