Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige

Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Dr. Thomas Gebhart berichtet, dass Selbstständige mit geringem Einkommen im Versichertenentlastungsgesetz spürbar entlastet werden. Das Gesetz wird heute im Bundestag verabschiedet.

“Kleinselbstständige, die sich gesetzlich versichern wollen, sind durch hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse oftmals überfordert”, so Gebhart. Durch die vorgesehenen Regelungen wird der durchschnittliche monatliche Mindestbeitrag von 350 Euro auf ca. 160 Euro abgesenkt.

Dadurch werden insbesondere die kleinen Betriebe – in der Regel Ein-Mann-Betriebe – erheblich entlastet.