Musterklage gegen Volkswagen startet – „Die betrogenen Dieselkäufer könnten stark profitieren“

Symbolbild
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Gegen Volkswagen wird die erste Klage nach dem neuen Bundesgesetz für Musterverfahren geführt. Der Bundesverband Verbraucherzentrale möchte in Kooperation mit dem ADAC im Namen der getäuschten VW-Diesel-Käufer klagen.

Das Gesetz tritt zum 1. November in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nun kostenlos im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden.

Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) begrüßte gestern die zügige Schaffung der neuen Klagemöglichkeit: „Wir haben durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht allein den Konzernen gegenüber stehen. Die Musterklage gegen den mächtigen VW-Konzern ist ein wichtiges und richtiges Anliegen. Die betrogenen Dieselkäufer könnten stark profitieren.“

Nissen empfiehlt den Frankfurter VW-Käufern dringend die Teilnahme:

„Wichtig ist, dass damit die bei manchen Käuferinnen und Käufern drohende Verjährung gestoppt wird. Schnelles Handeln ist also geboten!“ Es bestünde dabei kein Risiko für die Klägerinnen und Kläger, so Nissen weiter: „Geht ein Musterverfahren verloren, trägt der klagende Verband das Kostenrisiko, nicht der Verbraucher.“

Mit einem Musterurteil in der Tasche könnten Betroffene einfach ihre Schadenersatzansprüche geltend machen und ggf. einklagen. Für einen solchen zweiten Prozess besteht dann kein Kostenrisiko, weil im Musterprozess die Voraussetzungen für die Ansprüche festgestellt wurden.

Weil getäuschte VW-Diesel-Käufer über das Musterverfahren Schadenersatz für Hardware-Nachrüstungen erlangen könnten, ist das Verfahren auch ein Beitrag, um dem gerichtlich angeordneten Fahrverbot in Frankfurt zu entgehen.