Brüssel: Neue Regeln für Amazon, Google und Co.

BRÜSSEL – EU-weit sollen Transparenzpflichten für Online-Plattform- und Suchmaschinenbetreiber sowie Rechtsbehelfsmöglichkeiten für Online-Händler eingeführt werden.

Der Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung von Online-Plattformen stärkt die Transparenz und die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung im digitalen Binnenmarkt. Zu diesem Schluss kommt das cep in seiner Bewertung des Vorschlages für eine künftige Verordnung. Demnach sollen Plattform- und Suchmaschinenbetreiber Händlern künftig umfangreiche Informationen über ihre Dienste mitteilen müssen. Außerdem sollen sie ein Beschwerdemanagementsystem für ihre Nutzer bereitstellen und eine Mediation durchführen, falls ein Händler dies wünscht. Die von der EU-Kommission geplanten Transparenzpflichten für AGB würden es Händlern unter anderem möglich machen, konkurrierende Angebote von Plattformbetreibern oder ihr Ranking besser einzuschätzen. Auch stellt ein Klagerecht vor nationalen Gerichten sicher, dass der Rechtsweg in der EU möglich ist, auch wenn ein Betreiber einen Gerichtsstand außerhalb der EU vorschreibt.

Der vorliegende Vorschlag schränkt jedoch die Rechte der Online-Plattformbetreiber zu sehr ein. Aus cep-Sicht sollte wie bisher im Einzelfall geprüft werden, ob eine Plattform eine Abhängigkeit ausnutzt, statt pauschal geltenden Transparenz- und Erklärungspflichten einzuführen.

Hintergrund und Ziele

Betreiber von Online-Plattformen, die auf der einen Seite als Vermittler zwischen Händlern, Hoteliers, Softwareentwicklern oder sonstigen Unternehmern und auf der anderen Verbrauchern Seite fungieren, erleichtern grenzüberschreitend Transaktionen zwischen diesen beiden Gruppen. Da es in den verschiedenen Marktsegmenten nur eine begrenzte Anzahl etablierter Plattformen gibt, können Händler von Plattformbetreibern „abhängig“ sein.

Aufgrund dieser „Abhängigkeit“ können Plattformbetreiber „potentiell unlautere und schädliche Handelspraktiken“ betreiben. Auch haben Händler „vielfach“ nur begrenzte Möglichkeiten, Rechtsbehelfe vor ihren nationalen Gerichten einzulegen, wenn es zu einem Streit mit Plattformbetreibern kommt. Wenn Verbraucher auf einer Website mehrere Produkte in einer Reihenfolge angezeigt bekommen, wählen sie meist Produkte auf den vorderen Positionen. Händler, die ihre Waren online verkaufen möchten, sind daher davon „abhängig“, wie Plattform- und Suchmaschinenbetreiber die Reihenfolge der von Verbrauchern gesuchten Produkte bestimmen. Plattform- und auch Suchmaschinenbetreiber schaden, wenn sie sich unlauter verhalten, den „legitimen Interessen“ der Händler. Die EU-Kommission will nun „potentiell schädliche Handelspraktiken“ mit Transparenzvorschriften für Plattformbetreiber und teilweise für Suchmaschinenbetreiber eindämmen und „wirksame“ Rechtsbehelfsmöglichkeiten einführen.