Kreis Karlsruhe: Zweite Rate der Abfallgebühren am 30. September 2018 fällig

Keine gesonderte Zahlungsaufforderung oder Gebührenbescheid

Karlsruhe – Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe macht darauf aufmerksam, dass die zweite Rate der Hausmüllgebühren 30. September 2018 fällig wird. Bereits im Frühjahr haben alle Gebührenzahler einen Bescheid erhalten, mit dem die beiden Vorauszahlungsbeträge für die im Jahr 2018 fälligen Abfallgebühren berechnet wurden. Für die nun fällige zweite Rate wird keine extra Zahlungsaufforderung oder ein weiterer Gebührenbescheid verschickt.

Wer den Termin verpasst und nicht rechtzeitig bezahlt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Wer dem Landkreis für die Abfallgebühren bereits ein SEPA-Mandat erteilt hat, muss nichts weiter veranlassen, denn der Betrag wird in diesem Fall automatisch vom Bankkonto abgebucht. Unter der kostenlosen Servicenummer 0800/2982020 beantwortet das Team des Abfallwirtschaftsbetriebes gerne alle Fragen rund um den Gebührenbescheid.