Neckar-Odenwald-Kreis: Forstbehörde hebt Feuerverbot an Grill- und Feuerstellen im Wald auf – Dennoch besondere Vorsicht geboten

Mosbach – Aufgrund der zunehmend feucht-kühlen Herbstwitterung hat sich das Waldbrandrisiko in den vergangenen Tagen in den Wäldern des Neckar-Odenwald-Kreises leicht entspannt. Für die Regionen des Bau- und Neckarlandes sowie des Odenwalds weist der aktuelle Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes ein Waldbrandrisiko der Stufe 2 (geringe Gefahr) aus. Für das Wochenende wird die Stufe 1 (sehr geringe Gefahr) vorhergesagt.

Vor diesem Hintergrund hat die Forstbehörde des Landratsamtes das seit Ende Juli geltende Feuerverbot an eingerichteten Grill- und Feuerstellen im Wald wieder aufgehoben. Es ist jedoch weiterhin größte Vorsicht geboten. Insbesondere in den Wälder des Baulandes der Räume Adelsheim, Osterburken und Rosenberg sind die Auswirkungen der extremen Trockenheit noch deutlich zu spüren. Durch die fehlenden Niederschläge kam das Bodenleben von Würmern, Käfern, Pilze und Mikroorganismen nahezu zum Stillstand. Die letztjährige Laubstreu liegt noch vollständig erhalten am Waldboden. Der neue, in diesem Jahr extrem früh einsetzende Laubabwurf baut das Trockenpolster und damit das leicht entflammbare Brandmaterial weiter auf.

Die bekannten Spielregeln zur Minimierung des Gefahrenrisikos sind daher dringend einzuhalten: So ist das Feuermachen und Grillen im Wald nur an den fest eingerichteten Feuerstellen zulässig. Der Einsatz von Gartengrills ist nicht erlaubt. An den Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Das in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich geltende allgemeine Rauchverbot im Wald ist in diesem Jahr besonders zu beachten. Für den verantwortungsbewussten Waldbesucher dürfte es auch selbstverständlich sein, dass mitgebrachte Flaschen und Gläser nicht im Wald liegen bleiben.